Ex-Buchhalterin von Neu-Ulmer Unternehmen wegen Untreue verurteilt

1,5 Millionen Euro in die eigene Tasche

Über Jahre zweigte eine Buchhalterin rund 1,5 Millionen Euro von einem Neu-Ulmer Unternehmen ab. Jetzt ist die geständige Frau zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Das Landgericht Memmingen hat die ehemalige Buchhalterin wegen Untreue in 452 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Frau lebt im Landkreis Günzburg.

Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von Vermögen im Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro an. Die Summe entspricht in etwa dem von der Staatsanwaltschaft bezifferten Schaden.

Acht Jahre lang nicht aufgefallen

Über einen Zeitraum von rund acht Jahren, zwischen 2017 und 2025, hatte die Buchhalterin immer wieder Geld ihres Arbeitgebers auf private Konten überwiesen oder damit private Rechnungen bezahlt. Bereits zum Prozessauftakt im Juli hatte sie die Vorwürfe eingeräumt.

Von dem Geld wurden unter anderem alltägliche Anschaffungen bezahlt. Außerdem flossen Beträge in einen gemeinsamen Camper, einen Wintergarten und die Sanierung des Badezimmers im Eigenheim des Ehepaars.

In dem Neu-Ulmer Unternehmen mit rund einem Dutzend Mitarbeitern blieb die Untreue jahrelang unentdeckt. Die Buchhalterin arbeitete weitgehend ohne Kontrolle und konnte nach den Erkenntnissen aus dem Verfahren entsprechende Buchungen selbst vornehmen. Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten schließlich während eines Urlaubs der Mitarbeiterin: Nachdem eine Mahnung im Unternehmen eingegangen war, überprüfte die Geschäftsführung die Buchhaltung und stieß dabei auf verdächtige Buchungen.

Großes Vermögen beschlagnahmt

Bereits vor Beginn des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von rund zwei Millionen Euro beschlagnahmt. Dazu gehörten laut Prozessberichterstattung Wertpapiere, Gold und Immobilien in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg.

Die Verurteilte will nach Angaben ihres Verteidigers den entstandenen Schaden möglichst vollständig wiedergutmachen. Durch die nun angeordnete Vermögenseinziehung könnte ein großer Teil der rund 1,5 Millionen Euro an das geschädigte Unternehmen zurückfließen.

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