Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen fährt nach einem Gerichtserfolg jetzt in den Urlaub nach Ravensburg.
Eine Familie aus Marl in Nordrhein-Westfalen, die per Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg das dortige Beherbergungsverbot gekippt hat, tritt nun ihren Urlaub im Kreis Ravensburg an. Die Familie sei bei dem Urlaub in einem Ferienhaus unter sich und in keinem Hotel, betonte dazu die Anwältin der Familie.
Die Antragsteller hatten laut Gericht für die Zeit vom 16. Oktober bis zum 23. Oktober 2020 einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Am 10. Oktober wurde im Kreis Recklinghausen, in dem die Familie wohnt, der Neuinfektions-Wert von 50 überschritten. Damit gilt der Kreis seitdem als Risikogebiet.
Die Urlauber aus NRW argumentierten gegenüber dem Gericht unter anderem, die Vorlage eines negativen Corona-Tests diskriminiere Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten und Familien. Sie hätten es nicht geschafft, ein Testergebnis innerhalb von weniger als 72 Stunden zu erlangen – wobei es nur 48 Stunden alt sein darf. Weiterhin müsse der Test privat bezahlt werden und belaste die Antragsteller mit ihren drei Kindern erheblich.
Die Rechtsanwältin der Familie betonte, dass sowohl sie selbst als auch ihre Mandanten «ganz eindeutig» hinter dem Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel stünden, was den Kampf gegen die Corona-Pandemie angehe. Das Beherbergungsverbot einzelner Bundesländer sei in der aktuellen Form aber nicht gerecht.