Die Polizei Ulm ist gut für die fünfte Jahreszeit gerüstet. Damit alles friedlich bleibt, gibt es allerdings viel zu beachten. Erfahrungsgemäß müssen sich die Polizeibeamten vor allem wieder mit alkoholbedingten Delikten auseinandersetzen. Dazu gehören Schlägereien, Trunkenheitsfahrten und provokantes Auftreten. Aber auch Verstöße gegen den Jugendschutz werden die Polizisten im Auge haben und dagegen einschreiten, nicht nur uniformiert. Zusammen mit den Kommunen, Veranstaltern und Vereinen, will die Polizei für Sicherheit sorgen. Doch auch Narren, Gäste und Besucher sind selbst gefordert durch eigenes Verhalten für eine friedliche Fasnet 2024 zu sorgen.
Bekannte Brennpunkte gezielt im Blick haben und konsequent gegen Störer und Straftäter vorgehen, sind Teile unserer Strategie. – Polizeisprecher Thomas Hagel
Die Tipps des Polizeipräsidiums Ulm
- Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von Drogen sowieso. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie Ihren Führerschein verlieren. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen – das Geld ist gut investiert. Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
- Setzen Sie sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.
- Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in die Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank oder das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährige erlaubt.
- Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut und im Urin nur wenige Stunden nachweisbar. Daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.
Anmerkung: Die Tipps stammen im Wortlaut vom Polizeipräsidium Ulm