Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines Feneberg-Supermarkts in Kempten gekippt.
Die Stadt Kempten wollte eine Absperrung des Non-Food-Bereiches im Feneberg. Der Supermarkt hatte sich dagegen gewehrt – erfolgreich. Wie ein Gerichtssprecher heute (22.01.2021) sagte, erlaubt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Verkauf von Waren, die nicht «über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen». Dazu gehörten auch Artikel, die keine Lebensmittel sind. Der Markt in Kempten hat neben Lebensmitteln auch Spielzeug, Sportkleidung oder Küchengeräte im Sortiment. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die Stadt Kempten hat angekündigt, keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen zu wollen. Kemptener Supermärkte dürfen deshalb seit Donnerstag wieder Artikel wie Haushaltswaren, Spielzeug und Sportartikel verkaufen, sofern die zum üblichen Sortiment gehören. «Wir warten jetzt ab, ob das zuständige Ministerium bei der Verordnung nachbessert», sagte Rechtsamtsleiterin Carmen Hage. Die Stadt Kempten hatte sich bei der Absperrung von Non-Food-Bereichen an Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zur entsprechenden Verordnung orientiert.
Demnach dürfen große Mischbetriebe Artikel wie Spielzeug, Sportkleidung oder Küchengeräte nicht verkaufen, wenn deren Bereiche räumlich gut vom Lebensmittelangebot abgrenzbar sind. Maßgeblich sei bei der rechtlichen Beurteilung aber nur die Rechtsverordnung, sagte ein Sprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts. «FAQ sind nicht relevant.» Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gilt nach Angaben des Sprechers zwar nur zwischen den Beteiligten, könnte aber Signalwirkung haben.
In Augsburg läuft derzeit ein weiteres, ähnliches Eilverfahren, vom Verbot betroffen ist dieses Mal ein Markt in Memmingen.