FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt

Ab Montag, 25.01.2021, müssen Besucherinnen und Besucher des Neu-Ulmer Landratsamts sowie in dessen Außenstellen eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske tragen.

Die Maskenpflicht gilt im Gebäude sowie ab dem Vorplatz. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Maskenpflicht zu beachten. Diese Regelung gilt für Personen ab dem 15. Geburtstag. Kinder ab dem 6. Geburtstag bis zu ihrem 15. Geburtstag dürfen weiterhin eine Alltagsmaske tragen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Die Regelung dient dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher. Sie beruht auf einer fachlichen Einschätzung der Betriebsärztin, des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Arbeitsschutzbeauftragten.

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