Flughafen Memmingen: 63-Jähriger hat Messer im Handgepäck

Anzeige erstattet

Einhandmesser sind in der Öffentlichkeit nicht erlaubt, schon gar nicht im Flugzeug.

Dass Messer in Flugzeugen nicht erlaubt sind, das sollte eigentlich jedem Reisenden bekannt sein. Trotzdem hat ein 63-Jähriger am Memminger Flughafen ein Einhandmesser in seinem Handgepäck transportiert. Und so ein Messer darf man nach dem deutschen Waffengesetz nicht in der Öffentlichkeit dabei haben. In den Flieger durfte der Mann sein Messer dann natürlich erst recht nicht mitnehmen. Den 63-Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige, seinen Flug durfte er aber antreten. Das Messer hat die Grenzpolizei sichergestellt.

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