Das Urteil im Fall der getöteten Mutter aus Lauben ist gefallen: Das Landgericht Memmingen hat den 39-jährigen Angeklagten am Mittwoch, 23. September 2026, zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Nach insgesamt 23 Verhandlungstagen stand für das Gericht fest, dass der Mann seine damalige Lebensgefährtin vorsätzlich getötet hat. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Mordes sah das Gericht dagegen nicht als bewiesen an.
Die Tat ereignete sich am 5. August 2025 im gemeinsam bewohnten Haus in Lauben im Unterallgäu. Der Angeklagte hatte bereits zu Beginn des Prozesses gestanden, seine 36-jährige Lebensgefährtin mit einem Hundekissen erstickt zu haben. Anschließend vergrub er ihre Leiche in einem Waldstück und legte falsche Spuren, um den Eindruck zu erwecken, die Frau habe das Haus verlassen. Ihr Verschwinden hatte damals eine große Suchaktion ausgelöst.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, ob der Mann wegen Mordes oder Totschlags verurteilt werden sollte. Nach Überzeugung des Gerichts war die Tat der Endpunkt einer von zahlreichen Streitereien geprägten Beziehung. Einen vorher gefassten Tötungsplan konnte die Strafkammer nicht feststellen. Auch mögliche Mordmerkmale wie Habgier oder Heimtücke sah das Gericht nicht als ausreichend bewiesen an. Für eine Verurteilung wegen Mordes hätten die Richter mindestens eines dieser gesetzlichen Merkmale zweifelsfrei feststellen müssen. Bei der Festlegung der Strafe berücksichtigte das Gericht unter anderem das Geständnis des Angeklagten. Zu seinen Lasten wertete es die psychischen Folgen für seinen damals achtjährigen Sohn, der den Streit im Haus mitbekommen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf Totschlag, wollte allerdings eine Haftstrafe von weniger als acht Jahren erreichen. Die Vertreter der Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie hielten entweder Mord oder einen besonders schweren Fall des Totschlags für gegeben. Mit dem Urteil ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Nebenklage hat Revision eingelegt. Damit wird nun geprüft, ob dem Gericht bei dem Verfahren oder der rechtlichen Bewertung Fehler unterlaufen sind.