Freibad Weißenhorn öffnet am 02. Juni

Am Mittwoch, den 02. Juni 2021 beginnt wieder die Badesaison im städtischen Freibad Weißenhorn.

Aufgrund der noch andauernden Corona-Pandemie wird wie auch schon im letzten Jahr, ein normaler Badebetrieb leider nicht möglich sein.

Einlass nur mit negativem Coronatest

Zutrittsbedingung bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 – 100:

Grundsätzlich darf das städtische Freibad erst bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 öffnen. Seit Mittwoch, den 26.05.2021 liegt die Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm unter 100. Beim Eintritt in das Freibad muss ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24h alt) oder negativer PCR-Test (max. 24h alt) vorgelegt werden.

Sie erhalten außerdem Zutritt zum Freibad mit Nachweis Ihrer

Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 entfällt die Vorlage eines negativen Tests. Bei Erfüllung dieser Voraussetzung erfolgt tagesaktuell eine Bekanntmachung der Stadt Weißenhorn.

Online-Reservierung, Öffnungszeiten und Eintrittspreise

Um möglichst lange Warteschlangen vor dem Freibad zu vermeiden und auch den Besuchern einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen, hat sich das Bad für ein Ganztagesticket bzw. nur ein Zeitfenster (aktuell: 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr) entschieden.

Für ein Tagesticket ist vorab eine Online-Reservierung vorzunehmen. Diese Möglichkeit finden Sie auf folgendem Link. Bitte beachten Sie, dass jeweils für den aktuellen Tag nach 09.00 Uhr keine Reservierung mehr möglich ist.

Mit Ihrer Reservierungsbestätigung, welche Ihnen per E-Mail zugeschickt wird, erhalten Sie einmaligen Zugang zum Freibad während der Öffnungszeiten (09.00 – 19.00 Uhr). Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung entweder in gedruckter Form mit oder halten Sie diese auf Ihrem Smartphone im Kassenbereich zum Check-In bereit.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 wird der vorgezeigte Testnachweis einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Bei dem Verdacht einer Unrichtigkeit bzw. Ungültigkeit des vorgelegten Testnachweises wird der Einlass des Badegastes verwehrt. Geimpfte und genesene Personen haben dem Kassenpersonal einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzulegen.

Das kostet das Tagesticket

In sämtlichen Gebühren und Entgelten ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe enthalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Saison aufgrund der andauernden Corona-Pandemie keine Saison-, Familien- und Zehnerkarten zum Verkauf angeboten werden.

Schutz- und Hygienemaßnahmen:

 

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