Füttern von Tauben in Biberacher Innenstadt verboten

Neue Hinweisschilder

Hinweisschilder zum Taubenfütterungsverbot hat die Stadt Biberach in der Innenstadt aufgestellt. Sie verdeutlichen das Verbot, das in der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt geregelt ist.

Wie die Stadt Biberach berichtet, wird gegen das Taubenfütterungsverbot immer wieder verstoßen. Deshalb gibt es jetzt in der Innenstadt Schilder, die darauf hinweisen. Das Verbot erfasst das Füttern von Tauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen. Dazu zählt auch das Verfüttern von Essensresten oder Brotkrümeln. Eine zunehmende Taubenpopulation in Biberach ist der Hintergrund. Die Tiere sollen erhebliche Verschmutzungen an Gebäuden und öffentlichen Plätzen verursachen. Mit der scheinbar harmlosen Fütterung wird aber auch die Gesundheit der Tauben gefährdet. Nicht artgerechtes Futter kann bei den Tieren Schmerzen verursachen.

Um dies zu vermeiden, betreibt die Stadt einen Taubenschlag, in welchem die Tiere artgerechtes Futter erhalten. Letztlich sind Tauben aber auch in der Lage, sich selbst zu versorgen.

Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.

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