Die Blätter färben sich bunt, die Tage werden kürzer und die Abende immer kälter. Am liebsten verbringt man diese Jahreszeit deshalb im Warmen. Um den Gastwirten in der Krise zu helfen und den Gästen die Möglichkeit zu geben, im Freien zu speisen, wurde die Außenbewirtung in Ulm verlängert. Untersagt bleibt aber der Einsatz von gasbetriebenen Heizpilzen.
Wie bereits berichtet, wurde am Mittwoch, 7. Oktober beim runden Tisch in Ulm ein einheitliches Konzept für Gastronomien erstellt. Schirme, Markisen und andere Unterstellungsmöglichkeiten als Witterungsschutz sind erlaubt. Infrarotheizstrahler und sonstige elektrische Heizgeräte auch. Untersagt bleibt aber der Einsatz von Hütten, Zelten und gasbetriebenen Heizpilzen.
Am runden Tisch des Gastgewerbes wurde beschlossen, keine gasbetriebenen Heizkörper in der Außenbewirtung Ulms zu erlauben. Auch die SPD hat schon das Verbot von solchen Heizgeräten gefordert. Grund ist der große Energiebedarf und die freigesetzten Abgase.
Bei dem Verbrennungsprozess des Gases entstehen hohe Kohlendioxidemissionen. Diese sind schädlich für unsere Gesundheit und die Umwelt. Das Verbrennen von Gas bringt zwar schöne Wärme, es besteht aber auch eine hohe Brandgefahr, die von den Geräten ausgeht. Deshalb ist es wichtig, den Mindestabstand zu den Geräten einzuhalten.
Infrarotheizstrahler dagegen sind in Ulm erlaubt. Bei sogenannten Heizstrahlern wird Wärme über Infrarotstrahlung erzeugt. Die Wärmeleistung fällt bei diesen Geräten aber geringer aus. Elektrische Heizgeräte können, im Gegensatz zu gasbetriebenen Heizpilze, auch im Inneren verwendet werden. Außerdem sind sie meist höhenverstellbar.
Da viele Wirte die Heizgeräte erst anschaffen müssen, kommt die Ulmer Verwaltung ihnen entgegen: Sie dürfen die Geräte drei Jahre lang betreiben, unabhängig von der weiteren Pandemieentwicklung, um so eine gewisse Planungssicherheit zu haben, so die Stadt Ulm.
Weitere Infos zum Thema Heizpilze finden Sie hier.