Gefängnisstrafe wegen Angriffen auf Polizeibeamte: Angeklagte aus Biberach zieht Berufung zurück

Schwere Kindheit, schwierige Gegenwart

Eine 37-jährige Frau aus Biberach wurde zu neun Monaten Haft verurteilt – wegen Angriffen auf Polizeibeamte und weiterer Straftaten. Vor dem Landgericht Ravensburg zog sie ihre Berufung zurück. Ihre Lebensgeschichte ist von Gewalt, Sucht und psychischer Instabilität geprägt. Nun soll eine Therapie im Gefängnis helfen.

Eine 37-jährige Frau aus Biberach muss für neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Ravensburg bestätigte das Urteil des Amtsgerichts, nachdem die Angeklagte ihre Berufung zurückgezogen hatte. Die Schwäbische Zeitung hatte zuerst berichtet.

Die Frau führte zu Beginn der Verhandlung offen ihre schwierige Lebensgeschichte aus. Schon als Kind hatte sie mit Alkohol zu tun, wurde nach eigenen Angaben zuhause geschlagen und sexuell missbraucht. Mit 14 Jahren lebte sie auf der Straße, hielt sich mit Aushilfsjobs über Wasser. Sie hat fünf Kinder von drei Vätern, einer davon verweigert den Kontakt und erzählte zwei Kindern, ihre Mutter sei verstorben.

Schwere Kindheit, schwierige Gegenwart

Zur Last gelegt wurden ihr drei Vorfälle. Am 31. Mai 2023 riefen Passanten die Polizei zum Bahnhof Biberach – die Frau hatte Suizidgedanken geäußert. Das Gespräch mit einer Polizistin eskalierte: Die Frau spuckte ihr ins Gesicht und trat einem weiteren Beamten ans Knie. Auch während des Transports in die psychiatrische Einrichtung ZfP Südwürttemberg beleidigte sie die Einsatzkräfte.

Wenige Tage später beleidigte sie erneut Polizeibeamte am Bahnhof mit obszönen Gesten. Beim dritten Vorfall kam es zu einem weiteren Polizeieinsatz wegen Suizidankündigung: Auf dem Weg in eine Klinik verletzte sich die Frau mit einer abgebrochenen Haarklammer selbst und attackierte anschließend einen Beamten – sie spuckte ihn an und biss ihn in den Arm.

Therapie in Haft als letzte Chance

Seit ihrer Verurteilung im September 2024 bemüht sich die Frau, ihr Leben zu stabilisieren. Sie lebt mit ihrem Ehemann, hat sich von Drogen gelöst – Alkohol spielt jedoch noch gelegentlich eine Rolle. Drei weitere Verfahren wegen Diebstahls, Bedrohung und Beleidigung stehen an. Immer wieder ist sie in stationärer Behandlung, unter anderem zur Entgiftung.

Ihr Anwalt schilderte einen „Strauß an Problemen“ und verwies auf eine beantragte Langzeittherapie, die durch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Behörden erschwert werde. Der Vorsitzende Richter Normann Michalski erklärte jedoch: Die bisherigen Bemühungen reichten nicht aus. Es liege ein einschlägiger Verstoß gegen Bewährungsauflagen vor, eine positive Prognose sei nicht erkennbar.

Nach einem längeren Gespräch mit seiner Mandantin nahm der Verteidiger schließlich die Berufung zurück – auch im Hinblick auf eine notwendige therapeutische Behandlung in Haft. Richter Michalski empfahl eine Unterbringung im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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