Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht auch in Neu-Ulm

Ab Sonntag, 21. Mai, darf das Geflügel wieder ins Freie

Das Landratsamt Neu-Ulm informiert, dass die derzeit noch gültige befristete Allgemeinverfügung mit verfügter Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel in den ausgewiesenen Risikozonen des Landkreises Neu-Ulm mit Ablauf des 21. Mai 2023 ausläuft.

Eine Verlängerung ist aus Sicht des Veterinärdienstes zum aktuellen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig.

Die Allgemeinverfügung war am 25. April 2023 in Kraft getreten, nachdem am Neu-Ulmer Plessenteich zahlreiche tote Wildvögel gefunden wurden, bei denen die Geflügelpest (umgangssprachlich Vogelgrippe) nachgewiesen worden war.

Die Zahl der gemeldeten toten Wildvögel war in den vergangenen Wochen stark rückläufig. Es werden nur noch Einzelfunde gemeldet.

Das Landratsamt Neu-Ulm weist jedoch darauf hin, dass die mit der Allgemeinverfügung vom November 2022 verfügten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin gelten und zu beachten sind. Überdies wird Geflügelhaltern im unmittelbaren Umfeld des Plessenteichs empfohlen, das Geflügel bis auf weiteres im Stall zu lassen.

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