Die im Zusammenhang mit einem Geflügelpest-Ausbruch im Alb-Donau-Kreis verhängten Schutzmaßnahmen im nördlichen Landkreis Günzburg enden am 27. November 2025 um Mitternacht. Die zuständige Allgemeinverfügung wird damit aufgehoben. Das meldet das Landratsamt Günzburg.
Trotz der Aufhebung bleibt das Risiko einer Infektion durch Wildvögel bestehen. Das Veterinäramt Bayern weist Geflügelhalter ausdrücklich darauf hin, weiterhin alle Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Ausbruch in den eigenen Beständen zu verhindern.
Ein Merkblatt mit wichtigen Sicherheitsmaßnahmen sowie weitere Informationen zur Geflügelpest in Bayern finden Geflügelhalter online unter: lgl.bayern.de.