Wie bekannt wurde, hatte auch nach dem zweiten Versuch, die Bauplätze im Neubaugebiet „Unter dem Hart“ in Ulm-Jungingen zu vergeben, ein Interessent, der nicht zum Zuge gekommen war, Beschwerde gegen die überarbeiteten Vergaberichtlinien der Stadt Ulm beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen eingelegt. Jetzt hat das Gericht über den Eilantrag des Bauplatzbewerbers entschieden: Der Antrag wird abgelehnt. Damit ist der Weg frei für die Vergabe der Bauplätze in der derzeitigen Form.
Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch zeigte sich nach Bekanntgabe der Entscheidung erleichtert: „Das war ein hartes Stück Arbeit und hat auch Nerven gekostet. Aber jetzt stehen wir rechtlich auf sicherem Boden. Wir freuen uns, dass unsere Vergabeleitlinien im Eilverfahren vor Gericht Stand gehalten haben. Jetzt können wir Bewerbenden hoffentlich ihren Traum vom Eigenheim ermöglichen!“ Allerdings, so Czisch weiter, verstehe er auch die Enttäuschung auf Seiten der Antragsteller. „Für sie ist diese Entscheidung bitter.“