Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt.
Nach dem am heutigen Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH), muss die Vorschrift in der aktuellen Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden. Zum letzten Mal findet sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung.
Das VGH begründet seinen Beschluss damit, dass die bisher landesweit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen sei. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen recht gegeben.
Die Verwaltungsrichter in Mannheimer wiesen damit die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge.
Diese Darstellung sei „zu pauschal und undifferenziert“. Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben – nicht mehr entsprochen.