Gericht weist Klage gegen OB-Wahl in Laupheim zurück

Die Entscheidung ist gefallen

Der CDU-Politiker Kevin Wiest ist mit seiner Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Laupheim (Kreis Biberach) gescheitert. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage des bei der Wahl am 24. April mit nur sieben Stimmen unterlegenen Kandidaten abgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mitteilte.

Wiest wollte mit seiner Klage erreichen, dass die OB-Wahl der 23 000-Einwohner-Stadt im Kreis Biberach für ungültig erklärt und eine Neuwahl angeordnet wird. Zumindest sollte das Wahlergebnis aufgehoben und das Ergebnis neu festgestellt werden.

Als Grund für seine Klage gab der Kläger mehrere Verfahrensfehler bei der Wahl an. So soll der Gemeindewahlausschuss etwa auf Antrag hin keine Neuauszählung vorgenommen haben. Eine Neuauszählung hatten die Stadt und das Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt, da diese allein aufgrund eines knappen Ergebnisses rechtlich nicht zulässig gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass Wiest etwaige Fehler bei der Abstimmung innerhalb einer Woche hätte vorlegen müssen. Dies war nicht geschehen.

Zuvor hatte bereits das Regierungspräsidium Tübingen einen Einspruch Wiests gegen die OB-Wahl zurückgewiesen. Wahlsieger war damals der SPD-Politiker Ingo Bergmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gerichtsurteil im Wortlaut

„Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. September 2022 die Klage des unterlegenen Kandidaten gegen die Feststellung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl in Laupheim (Neuwahl vom 24. April 2022) abgewiesen.

Der Kläger, dessen Einspruch gegen die Wahl vom Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen worden war, begehrte in erster Linie die Verpflichtung des beklagten Landes, die Oberbürgermeisterwahl für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen, hilfsweise die Feststellung des Wahlergebnisses aufzuheben und das Ergebnis neu festzustellen. Zur Begründung wurden verschiedene Verfahrensfehler geltend gemacht. Unter anderem beanstandete der Kläger, dass der Gemeindewahlausschuss auf einen entsprechenden Antrag hin keine Neuauszählung der Stimmzettel vorgenommen habe. Das Regierungspräsidium und die beigeladene Stadt Laupheim traten dem entgegen und führten aus, dass ein knappes Wahlergebnis für sich genommen keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts im Sinne von § 43 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalwahlordnung begründe und eine Neuauszählung daher rechtlich nicht zulässig gewesen wäre. Die Kammer ist der Argumentation des Klägers nicht gefolgt und hat insbesondere die kommunalwahlrechtlich erforderliche Ergebnisrelevanz etwaiger Fehler im Wahlverfahren, die der Kläger zudem innerhalb der Wochenfrist des § 31 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes konkret und substantiiert darzulegen gehabt hätte, verneint. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sie werden in Kürze abgefasst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat.“

Das könnte Dich auch interessieren

24.03.2025 Mehr Läusefälle in der Region Im Kreis Sigmaringen haben sich die Kopflaus-Fälle im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. Allein im Januar und Februar 2025 wurden dem Gesundheitsamt 56 Fälle gemeldet – deutlich mehr als im gleichen Zeitraum 2024. Die meisten Meldungen kamen aus Schulen und Kindergärten. Auch im Kreis Biberach wurden seit Jahresbeginn 57 Fälle aus 27 Einrichtungen gemeldet. Der 16.01.2025 Abgefahrene Reifen: Strafe für Autofahrer und Halterin Ein 36-Jähriger wurde am Dienstag in der Ulmer Straße in Laupheim (Kreis Biberach) angehalten. Dabei entdeckte die Polizei gleich mehrere Verstöße: Kein angelegter Sicherheitsgurt und völlig abgenutzte Vorderreifen. Die Vorderreifen des Nissan waren so stark abgenutzt, dass das Metallgewebe sichtbar war. Solch gefährliche Reifen stellen nicht nur eine Gefahr für den Fahrer, sondern auch für 30.12.2024 Laupheim: Zwei Menschen sterben bei Verkehrsunfall Bei einem Verkehrsunfall bei Laupheim (Kreis Biberach) sind zwei Menschen gestorben. Wie die Polizei mitteilte, waren zwei Autos auf der Landstraße 257 zusammengestoßen. Die beiden Insassen des einen Wagens – den Angaben nach ein Ehepaar – starben trotz Reanimationsversuchen noch an der Unfallstelle. Der Insasse des anderen Wagens wurde schwer verletzt. Polizeiangaben zufolge kam es 25.03.2025 Illegale Müllablagerung bei Attenweiler: Polizei ermittelt gegen 18-Jährigen Ein aufmerksamer Zeuge hat am Montagvormittag eine illegale Müllablagerung in einem Waldstück bei Attenweiler entdeckt. Der Abfall lag am Waldrand nahe eines unbefestigten Weges, nur wenige Meter von der B312 entfernt, zwischen dem Ort und dem Teilort Gutershofen. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um rund einen halben Kubikmeter Müll. Unter dem Unrat fanden