Gesundheitsamt Alb-Donau-Kreis: Aufruf zur Omikron Eindämmung

Ein Aufruf des Gesundheitsamtes des Landratsamts Alb-Donau-Kreis zur Eindämmung der neuen Omikron Virusvariante richtet sich an alle Reisenden aus dem südlichen Afrika. Sie sollen sich testen lassen – und – Infizierte aus diesen Ländern sind angehalten sich beim Gesundheitsamt zu melden.

Um die neu aufgetretene Virusvariante Omikron (B.1.1.529) einzudämmen, bittet der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Alb-Donau-Kreis Reisende eindringlich um Ihre Mithilfe. Um die Bevölkerung bestmöglich vor der Verbreitung zu schützen, ruft das Gesundheitsamt präventiv zu folgenden Schutzmaßnahmen auf:

• Alle Personen, die seit dem 17. November 2021 aus dem südlichen Afrika (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe, Südafrika) in den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm eingereist sind, sollen sich im Rahmen der Bürgertests testen lassen.

• Bei denjenigen Eingereisten, bei denen die Rückreise nach Deutschland weniger als sechs Tage zurückliegt, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend einen erneuten Antigen-Schnelltest nach zwei Tagen. Diese Personen und ihre Haushaltsangehörige sollen, auch wenn sie geimpft sind, Kontakte vermeiden – mindestens bis das zweite negative Testergebnis vorliegt.

• Bereits positiv getestete Reisende aus den oben genannten Ländern sind aufgerufen, sich beim Fachdienst Gesundheit unter der Telefonnummer 0175/22556820 oder per E-Mail an gesundheitsamt@alb-donau-kreis.de zu melden.

Es wird befürchtet, dass die Virusvariante Omikron wegen ungewöhnlich vieler Mutationen noch ansteckender ist als die in Deutschland verbreitete Delta-Variante. Das Robert-Koch-Institut hat daher am gestrigen Freitag, den 26. November 2021, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika zu Virusvariantengebieten erklärt.

Personen, die nach Deutschland einreisen, sind zu einer zweiwöchigen Quarantäne verpflichtet. Diese kann nicht verkürzt werden und gilt auch für Geimpfte und Genesene.

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