Gewonnen!? Vorsicht: Betrüger rufen jetzt mit „falschen Gewinnversprechen“ an

Ganz aktuell versuchen Unbekannte vor Allem in Kempten und Umgebung Bürgerinnen und Bürger um ihr Geld zu betrügen. 




Seit 14:15 Uhr verzeichnet die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ein erhöhtes Mitteilungsaufkommen hinsichtlich dieser neuen Betrugsmasche: „SIE HABEN 40.000 EURO GEWONNEN!“ – so oder ähnlich beginnen immer wieder Anrufe bei Bürgerinnen und Bürgern. Es meldet sich ein angeblicher Glücksbote einer Lotterie oder eines Gewinnspiels und versucht einem weiß zu machen, man hätte gewonnen.

Damit der Gewinn ausgezahlt werden kann, müsse der Angerufene zunächst Gebühren entrichten. Dies oftmals in Form von sogenannten Gutscheincodes, die es an der Tankstelle, in Geschäften oder im Discounter zu kaufen gibt. Die Namen und Geschichten sind austauschbar, die Masche dahinter bleibt die gleiche.

Durch geschickte Gesprächsführung schaffen es die Betrüger, dem Angerufenen glaubhaft zu machen, dass der Hauptgewinn auf ihn wartet.

Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche!

Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen

• Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

• Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).

• Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

• Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

• Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich seine Antworten.

• Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

• Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

• Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
• Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

• Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

• Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

• Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.

• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

Bitte sprechen Sie auch mit Verwandten, Bekannten und Ihren Nachbarn über das Phänomen!

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