Göppingen/Ulm - Prozess nach Schüssen aus der Maschinenpistole

Gerichtsprozess

Vor dem Ulmer Landgericht begann am Mittwoch der Prozess gegen einen 34-jährigen Iraker, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, mit einer Maschinenpistole geschossen zu haben. Ein Mann aus einer Vierergruppe wurde dabei schwer verletzt, die drei anderen wurden nicht getroffen.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Ulmer Landgericht waren hoch, zahlreiche Justizbeamte waren im Einsatz, um Prozessbesucher nach Waffen durchsuchen zu können. Auch die Polizei war vor Ort, um irgendwelche Störungen des Prozesses zu verhindern. Nach dem Verlesen der Anklageschrift war auch schnell klar, warum der Vorsitzende Richter die zusätzlichen Maßnahmen angeordnet hatte.

Die Tat

Im Mai diesen Jahres trafen wohl zwei Gruppen aufeinander, ob es ein geplantes Treffen war oder eine zufällige Begegnung, ist wohl nicht ganz klar. Neben dem Angeklagten soll auf seiner Seite nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein weiterer 34-Jähriger gewesen sein, der das spätere Opfer festgehalten haben soll. Dann fielen mehrere Schüsse aus einer tschechischen Maschinenpistole, die einen 24-Jährigen trafen.

Der junge Mann erlitt unter anderem einen Durchschuss von zwei Rippenbögen und eine lebensgefährliche Verletzung des Lungenlappens. 14 Zentimeter tief blieb das Projektil in seinem Körper stecken. Trotz seiner schweren Verletzungen gelang dem 24-Jährigen gemeinsam mit drei 18 bis 20 Jahre alten Begleitern die Flucht. Sie konnten sich im hohen Gras neben der Bundesstraße 10 verstecken, während weitere Schüsse auf sie abgegeben wurden. Nicht nur aus der Maschinenpistole, sondern auch aus einer weiteren Pistole. Nach den Ermittlungen wurden mindestens 16 Schüsse abgegeben. Alle weiteren Schüsse verfehlten ihr Ziel und die beiden 34-Jährigen ergriffen die Flucht.

Der Prozess

Auf der Anklagebank saß am Mittwoch nur einer der beiden mutmaßlichen Schützen, gegen den anderen Tatverdächtigen wird es ein separates Verfahren geben. Dabei lautet der Vorwurf in der Anklageschrift nicht nur auf versuchten vierfachen Mord und gefährliche Körperverletzung, sondern auch auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, da eine Maschinenpistole als Kriegswaffe eingestuft wird.

Zur Prozesseröffnung machte der Angeklagte keine Angaben, sein Verteidiger sprach aber davon, dass er möglicherweise an einem der nächsten Verhandlungstage Aussagen wird. Das Opfer hat sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen. Bisher sind neun weitere Verhandlungstermine bis in den März hinein terminiert.

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