Die Pläne zum sechsspurigen Ausbau der A8 zwischen Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen haben die nächste Hürde genommen. Dem Projekt steht nicht mehr im Weg.
Der von der Regierung von Schwaben erlassene Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig.
Gegen den am 30.10.2020 erlassenen und im Dezember 2020 öffentlich ausgelegten Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben ist innerhalb der Rechtsbehelfsfrist keine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen. Damit besteht nunmehr Baurecht für dieses ca. 11,3 km lange Ausbauprojekt.
Es besteht jetzt Baurecht, wie die Regierung von Schwaben mitteilt. So gingen gegen den Planfeststellungsbeschluss keine Klagen ein. Der Autobahnabschnitt ist rund elf Kilometer lang und der letzte in der Region, der noch vierspurig verläuft.