Günzburg: Kranke Kinder brauchen für Kita Negativ-Test

Nach Fieber und Erbrechen dürfen Kinder im Landkreis Günzburg nur mit negativem Corona-Test in die Kita.




Bevor erkrankte Kinder zurück in die Kita gehen dürfen, kann ein Corona-Test erforderlich werden. Das ist im aktuellen „Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung“ vom 11. November nachzulesen und gilt auch für Kitas im Landkreis Günzburg.

Betroffen sind kranke Kinder bis zum Schulalter, die Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen haben, die an starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall leiden. Die dürfen die Kindertagesbetreuung nicht besuchen und diese erst wieder betreten, wenn sie 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind und einen negativen Corona-Test oder ein ärztliches Attest vorweisen können. Dabei entscheidet der Kinderarzt, ob ein Test notwendig ist.

Kinder, die nur leichte, nicht fortschreitende Symptome zeigen (Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten oder Fieber) dürfen weiterhin in die Kita gehen. Sie brauchen weder ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis noch ein Attest vom Arzt.

Da der Landkreis davon ausgeht, dass unter anderem aufgrund der Vorgaben nun vermehrt Kinder auf das Corona-Virus getestet werden, wurde an den Testzentren im Landkreis die tägliche Testkapazität ausgebaut. Neben einer Untersuchung beim Haus- oder Kinderarzt beispielsweise können dort aktuell täglich bis zu 450 Menschen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 untersucht werden. Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage des Landratsamtes.

Erklärtes Ziel des Landkreises ist es, dass alle Kindertageseinrichtungen offenbleiben. Es findet weiterhin der Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans für die Kindertagesbetreuung und für Heilpädagogische Tagesstätten statt. Dieser beinhaltet auch die Betreuung in- und die Bildung von festen Gruppen.

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