Günzburg: Schockanrufer erbeutet fünfstelligen Betrag

Die Kripo ermittelt und bittet um eure Hinweise

Am Mittwoch kam es gleich zu mehreren betrügerischen Schockanrufen im Landkreis Günzburg. In einem Fall erbeuteten die Betrüger einen fünfstelligen Betrag.

Die Kriminalpolizei Neu-Ulm ermittelt und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Die Masche des „Schockanrufs“

Die sogenannten „Schockanrufe“ setzen darauf, die Opfer zu unüberlegten Handlungen aufgrund des erzeugten Schockmoments zu bewegen. Durch geschickte Gesprächsführung der Täter werden die Opfer psychisch unter Druck gesetzt und so zu unreflektierten Geldzahlungen gedrängt. Den Geschädigten wird vorgetäuscht, dass sich Verwandter oder naher Bekannter in einer Notlage oder Gefahr befände, die nur durch finanzielle Hilfe der Opfer abgewendet werden kann.

Oft wird hier die Geschichte von einem durch den Angehörigen verursachten tödlichen Verkehrsunfall erzählt. Ein vermeintlicher Polizist oder Staatsanwalt gibt vor, dass eine Haftstrafe nur durch die Zahlung einer hohen Kaution abgewendet werden könne.

Der Fall aus dem Kreis Günzburg

Gleich bei mehreren Mitbürgern versuchten Betrüger mit der Masche, dass ein Angehöriger einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und zur Auslösung aus der Haft auf Weisung eines angeblichen Oberstaatsanwaltes bzw. Oberkommissarin  eine Kaution in fünfstelliger Höhe geleistet werden müsse. In zwei Fällen reagierten die Angerufenen richtig und gingen nicht weiter auf das Telefonat ein, sondern erstatteten Anzeige bei der Polizei, wie die Behörde mitteilt.

In einem weiteren Fall erhielt ein Ehepaar einen Anruf, in dem ihnen offenbart wurde, ihre Tochter hätte eine schwangere Radfahrerin umgefahren, woraufhin diese und das ungeborene Kind verstorben seien. Die Betrüger hielten das Ehepaar über Stunden am Telefon und erklärten im weiteren Verlauf, dass durch die Zahlung einer Kaution eine Inhaftierung der Tochter abgewendet werden könnte. Im guten Glauben, der Tochter aus der Notlage zu helfen, übergab die Frau einen fünfstelligen Betrag in einem Briefumschlag an eine bislang unbekannte Frau.  Die Übergabe fand am Mittwoch 08.11.2023 gegen 15:45 Uhr auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Amtsgericht in Günzburg -Schloßplatz- statt.

Die Abholerin wird von der Geschädigten wie folgt beschrieben:

  • circa 150cm groß
  • schlank und zierlich
  • dunklere Hautfarbe
  • schwarze längere Haare, welche zu einem Pferdeschwanz zusammen gebunden waren
  • schwarze Bekleidung
  • führte eine schwarze Tasche mit sich

Die Täterin kam über den Fußgängerbereich der Hofgasse zur Übergabe und entfernte sich auch wieder in diese Richtung.

Die Kriminalpolizei Neu-Ulm hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Zeugenaufruf

  • Wer hat am Mittwoch verdächtige Wahrnehmungen auf dem Parkplatz vor dem Amtsgericht, sowie der näheren Umgebung gemacht?
  • Wer kann sachdienliche Hinweise zur der oben beschriebenen Frau geben?
  • Wer hat am 08.11.2023, gegen 15:45 Uhr die Geldübergabe auf dem Schloßplatz beobachtet und kann sachdienliche geben?

Zeugenhinweise werden bei der Kriminalpolizei Neu-Ulm unter der Telefonnummer 0731/8013-0 oder von jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.

Die Zahlen

Im Jahr 2022 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu insgesamt 27 erfolgreichen Taten, welche bei der Polizei angezeigt wurden. Hierbei entstand ein Gesamtvermögensschaden in Höhe von knapp zwei Millionen Euro. Im Jahr 2023 wurden bislang 19 erfolgreiche Taten angezeigt und ein Vermögensschaden in Höhe von etwa 850.000 Euro verzeichnet.

Die Hinweise der Polizei

  • Polizisten, Staatsanwälte oder Richter werden Sie niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel beim Polizeinotruf unter der 110 an.
  • Hinterfragen Sie den Wahrheitsgehalt
  • Fragen Sie bei ihren Angehörigen nach, ob tatsächlich ein Unglücksfall passierte.
  • Reden Sie mit Verwandten, Bekannten und Nachbarn über dieses Phänomen.

Solltet ihr in der Vergangenheit bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, nehmt mit eurer örtlichen Polizeidienststelle Kontakt auf und bringt den Sachverhalt zur Anzeige.

 

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