Die sogenannten „Schockanrufe“ setzen darauf, die Opfer zu unüberlegten Handlungen aufgrund des erzeugten Schockmoments zu bewegen. Durch geschickte Gesprächsführung der Täter werden die Opfer psychisch unter Druck gesetzt und so zu unreflektierten Geldzahlungen gedrängt. Den Geschädigten wird vorgetäuscht, dass sich Verwandter oder naher Bekannter in einer Notlage oder Gefahr befände, die nur durch finanzielle Hilfe der Opfer abgewendet werden kann.
Oft wird hier die Geschichte von einem durch den Angehörigen verursachten tödlichen Verkehrsunfall erzählt. Ein vermeintlicher Polizist oder Staatsanwalt gibt vor, dass eine Haftstrafe nur durch die Zahlung einer hohen Kaution abgewendet werden könne.
Gleich bei mehreren Mitbürgern versuchten Betrüger mit der Masche, dass ein Angehöriger einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und zur Auslösung aus der Haft auf Weisung eines angeblichen Oberstaatsanwaltes bzw. Oberkommissarin eine Kaution in fünfstelliger Höhe geleistet werden müsse. In zwei Fällen reagierten die Angerufenen richtig und gingen nicht weiter auf das Telefonat ein, sondern erstatteten Anzeige bei der Polizei, wie die Behörde mitteilt.
In einem weiteren Fall erhielt ein Ehepaar einen Anruf, in dem ihnen offenbart wurde, ihre Tochter hätte eine schwangere Radfahrerin umgefahren, woraufhin diese und das ungeborene Kind verstorben seien. Die Betrüger hielten das Ehepaar über Stunden am Telefon und erklärten im weiteren Verlauf, dass durch die Zahlung einer Kaution eine Inhaftierung der Tochter abgewendet werden könnte. Im guten Glauben, der Tochter aus der Notlage zu helfen, übergab die Frau einen fünfstelligen Betrag in einem Briefumschlag an eine bislang unbekannte Frau. Die Übergabe fand am Mittwoch 08.11.2023 gegen 15:45 Uhr auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Amtsgericht in Günzburg -Schloßplatz- statt.
Die Abholerin wird von der Geschädigten wie folgt beschrieben:
Die Täterin kam über den Fußgängerbereich der Hofgasse zur Übergabe und entfernte sich auch wieder in diese Richtung.
Die Kriminalpolizei Neu-Ulm hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
Zeugenhinweise werden bei der Kriminalpolizei Neu-Ulm unter der Telefonnummer 0731/8013-0 oder von jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.
Im Jahr 2022 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu insgesamt 27 erfolgreichen Taten, welche bei der Polizei angezeigt wurden. Hierbei entstand ein Gesamtvermögensschaden in Höhe von knapp zwei Millionen Euro. Im Jahr 2023 wurden bislang 19 erfolgreiche Taten angezeigt und ein Vermögensschaden in Höhe von etwa 850.000 Euro verzeichnet.
Solltet ihr in der Vergangenheit bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, nehmt mit eurer örtlichen Polizeidienststelle Kontakt auf und bringt den Sachverhalt zur Anzeige.