Günzburg: Verbot von Klarsichtmasken

Auch in Günzburg ist das Tragen von sogenannten „Klarsichtmasken“ nicht mehr erlaubt. 




Neue Studien belegen, dass die transparenten Masken die Mitmenschen und auch den Tragenden selbst nicht ausreichend vor dem Corona-Virus schützen. Zeitweise waren diese Masken als Schutz erlaubt. Nun wurde dies vom Gesundheitsministerium zurückgenommen.

Die Klarsichtmaske kann feine Partikel, die beim Sprechen, Husten und Singen entstehen – sogenannte „Aerosole –  nicht ausreichend zurückhalten. Damit entsprechen sie – ebenso wie Visiere – nicht mehr den aktuellen Vorgaben an eine sichere Maske.

Daher gilt auch für den Landkreis Günzburg ab sofort: Es muss eine eng anliegende Barriere geschaffen; also eine textile Maske getragen werden, so die Verkündung vom Landratsamt Günzburg. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 250 Euro.

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