Knapp 340 Tonnen Streusalz und 180 Tonnen Splitt – damit hat sich der Baubetriebshof der Stadt Neu-Ulm für den Winter gerüstet. Das teilt die Stadt mit.
Rund 80 Mitarbeiter des Baubetriebshofes sowie fünf externe Firmen sorgen bei Eis und Schnee zwischen 4.30 Uhr und 21 Uhr dafür, dass sowohl der motorisierte Verkehr, als auch Fußgänger und Radfahrer im Winter sicher durch die Stadt kommen.
Bereits um 3 Uhr fährt der Frühwarndienst des Baubetriebshofes eine Strecke von rund 60 Kilometern ab. Je nach Wettergegebenheiten alarmiert dieser dann die Räumfahrzeuge, Handräumer sowie externe Firmen. Der Frühwarndienst besteht aus fünf Mitarbeitern, die sich den kompletten Winter über in Früh- und Spätschicht abwechseln.
Der städtische Winterdienst ist aber auch auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Damit die Räumfahrzeuge in den Straßen gut durchkommen, bittet die Stadtverwaltung darum, eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern frei zu halten. Auch Wendeplatten sollten freigehalten werden, da die Räumfahrzeuge einen recht großen Wendekreis haben. Außerdem werden Anwohner gebeten, den Schnee von der Hof- oder Garageneinfahrt nicht auf die Straße zu räumen.
Die Neu-Ulmer Stadtverwaltung erinnert zudem daran, dass es für die öffentlichen Gehwege entlang der Anwesen eine Räum- und Streupflicht der Anlieger gibt. Diese gilt werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Anlieger sollten die Gehwege von Schnee freiräumen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (nicht jedoch mit Tausalz) streuen.
Im Stadtgebiet stehen gut 150 Streugutkisten bereit, aus denen Anwohner kostenlos Splitt entnehmen können. Nur bei besonderer Glättegefahr – wie auf Treppen und starken Steigungen oder bei Blitzeis – ist die Verwendung von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sollten, um die verkehrssichere Nutzung der Gehwege garantieren zu können, bei Bedarf wiederholt werden. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so muss ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze geräumt und gestreut werden. Anwohner werden gebeten, darauf zu achten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung freigehalten werden.
Anlieger, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zum Thema Winterdienst gibt es auf der Website der Stadt Neu-Ulm unter www.winterdienst.neu-ulm.de.