Das Landgericht Memmingen hat ein Urteil gefällt. Der ehemalige Gruppenleiter der Behindertenwerkstätte der Lebenshilfe Donau-Iller in Neu-Ulm muss für 5 Jahre ins Gefängnis. Das Gericht befand ihn für schuldig der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs in 16 Fällen und der Nötigung mit Körperverletzung.
Ursprünglich waren weitere Prozesstermine geplant. Positiv auf seine Strafe hat sich das Geständnis des Angeklagten ausgewirkt, sowie sein Bemühen einen Täter-Opfer-Ausgleich zu finden und dem schließlich zuzustimmen. Bei der Urteilbegründung wurde betont, dass der Angeklagte seine dominante Stellung ausgenutzt hat und die Taten im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses begangen hat.