Haftbefehl nach Ulmer Geiselnahme erlassen

Mutmaßlicher Täter schweigt bislang

Gegen den mutmaßlichen Geiselnehmer von Ulm ist Haftbefehl erlassen worden. Das teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Dem 44-jährigen deutschen Tatverdächtigen wurde am 31. Januar 2024 der von der Staatsanwaltschaft Ulm beantragte Haftbefehl durch den zuständigen Haftrichter vom Amtsgericht Ulm eröffnet. Dies erfolgte aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Tatverdächtigen in einem Krankenhaus.

Dort befindet sich der Mann derzeit noch, bis sein Gesundheitszustand seine Verlegung ins Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg zulässt. Er schweigt bislang zum Tatvorwurf. Bei dem 44-Jährigen handelt es sich um einen Bundeswehrangehörigen im Krankenstand. Er stammt aus Nordrhein-Westfalen.

Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Ulm und das Landeskriminalamts Baden-Württemberg zu der Geiselnahme bzw. dem polizeilichen Schusswaffengebrauch, insbesondere die Rekonstruktion des Tatablaufs dauern in enger Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Ulm noch an.

Weitere Auskünfte können zum jetzigen Stand der Ermittlungen nicht erteilt werden, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Die Geiselnahme

Der 44-jährige Mann soll am Freitagabend (26.01.2024) mehrere Menschen in einem Lokal am Ulmer Münsterplatz als Geiseln genommen haben. Fünf ließ er laut Polizei und Staatsanwaltschaft gehen, mit einer verblieb er zunächst im Lokal. Als er schließlich mit der verbliebenen Geisel vor das Lokal trat, schossen Einsatzkräfte auf ihn und beendeten so die Geiselnahme.

Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Waffen, mit denen der Mann seine Opfer bedroht haben soll, um täuschend echt aussehende Soft-Air-Waffen handelte.

Als die Schüsse fielen, habe man davon ausgehen müssen, dass der Mann eine echte Waffe gehabt und eine konkrete Gefahr für die Geisel bestanden habe, sagte Staatsanwalt Michael Bischofberger. Der mutmaßliche Täter wurde durch die Schüsse schwer verletzt.

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