Haftstrafe für Ulmer Unternehmerin nach Kurzarbeitergeldbetrug

Urteil nach Zoll-Ermittlungen

Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4800 Euro wurde die Inhaberin eines Ulmer Kosmetikstudios verurteilt, weil sie während der Coronazeit zu Unrecht Kurzarbeitergeld kassierte.

Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4800 Euro wurde die Inhaberin eines Ulmer Kosmetikstudios verurteilt, weil sie während der Coronazeit zu Unrecht Kurzarbeitergeld kassierte.

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm hatten ermittelt, dass die 62-jährige Unternehmerin zwei Familienangehörige und eine Vollzeit-Mitarbeiterin zur Kurzarbeit gemeldet hatte, ohne dass die Familienangehörigen überhaupt für sie tätig waren. Mit dem erschlichenen Kurzarbeitergeld bezahlte sie dann den Lohn für die Vollzeit-Mitarbeiterin.

Über die Auswertung der Kontaktlisten kamen die Zöllner dahinter, dass die Mitarbeiterinnen mit Terminen und Ausfallzeiten auf eine faktische Arbeitszeit von 17 Stunden am Tag kämen. Die Angestellten selbst wussten hingegen gar nichts von der Kurzarbeit. Die erforderlichen Unterschriften wurden gefälscht.

Vor Gericht war die Geschäftsinhaberin geständig. Neben der Strafe von 4800 Euro muss sie auch die 42.000 Euro zu Unrecht kassiertes Kurzarbeitergeld zurückbezahlen.

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