Haftstrafe nach versuchtem Mord an Mutter in Munderkingen

Urteil am Landgericht Ulm

Ein 63-Jähriger soll im April versucht haben, seine Mutter und sich selbst umzubringen. Nun wurde er verurteilt.

Das Landgericht Ulm hat einen 63-jährigen Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Richter sind überzeugt, dass der Mann im April dieses Jahres in der Wohnung seiner 91-jährigen Mutter in Munderkingen ein Feuer gelegt hat, um sie und sich selbst umzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mordabsicht durch Küchenbrand

Der Angeklagte soll einen Topf mit Speiseöl auf dem heißen Herd stehen lassen haben, bis es zu einem Brand in der Küche kam. Das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhinderte Schlimmeres: Mutter und Sohn wurden gerettet, beide mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht. Aufmerksam gewordene Passanten hatten den Brand gemeldet.

Motiv bleibt unklar

Das Gericht sprach den 63-Jährigen wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung schuldig. Laut Urteil habe der Angeklagte „mit seinem Leben abgeschlossen“. Das Tatmotiv bleibt jedoch weiter unklar.

Verteidigung geht in Revision

Der Angeklagte selbst bestreitet die Vorwürfe und erklärte, er könne sich das Feuer nicht erklären. Sein Anwalt bezeichnete das Urteil als „eklatantes Fehlurteil“ und kündigte Revision an. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Strafe von neun Jahren gefordert.

Rettung in letzter Minute

Dank des schnellen Einsatzes der Feuerwehr wurde eine Tragödie verhindert. Dennoch steht die Tat im Fokus vieler Fragen, auf die bisher keine klaren Antworten gefunden wurden.

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