Haftstrafen im Laupheimer Vergewaltigungsfall

Nach der Vergewaltigung einer 14-Jährigen im Kreis Biberach sollen drei Männer für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Ravensburg verurteilte zwei 19 und 21 Jahre alte syrische Angeklagte am Mittwoch zu Haftstrafen von dreieinhalb Jahren, den jüngeren nach Jugendstrafrecht. Ein 33-jähriger Deutscher erhielt drei Jahre und zehn Monate, er muss wegen seiner Drogensucht zudem in eine Entziehungsanstalt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer die Jugendliche im November 2019 in Laupheim zunächst mit Alkohol und Drogen wehrlos gemacht und anschließend vergewaltigt hatten.

Die Tat geschah nach Worten des Richters vor den Augen einer 13 Jahre alten Freundin des Opfers, die zudem auch sexuell missbraucht wurde. Die Männer hatten vor Gericht sexuelle Handlungen mit den Jugendlichen eingeräumt. Sie gaben jedoch an, dass diese einvernehmlich gewesen seien und die Mädchen ihnen ihr Alter verschwiegen hätten. «Das nehmen wir Ihnen nicht ab», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen knapp drei und rund vier Jahren gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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