Harter Lockdown an Ostern - Was heißt das?

Reisen im eigenen Land, Sonderregelungen über Ostern, die vereinbarte Notbremse – Seit heute Nacht ist klar, welche Corona-Regeln künftig in Deutschland gelten.




Bis in die Nacht hinein haben Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über die neuen Corona-Maßnahmen beraten. Die Beratungen mussten sogar durch eine mehrstündige Pause unterbrochen werden, weil sich Merkel und einige Ministerpräsidenten so uneinig über Reisen im eigenen Land waren, dass Merkel eine Pause verlangte. Vor die Presse trat Merkel erst um 2.30 Uhr in der Nacht – so spät wie noch nie nach einer Ministerpräsidentenkonferenz.

„Wir sind heute so viel weiter als vor einem Jahr“, resümierte Kanzlerin Merkel die vergangenen 12 Monate seit dem Beginn des ersten Lockdowns. Das Jahr sei geprägt gewesen von Erfolgen und Rückschlägen – obwohl man inzwischen viel mehr über das Virus wisse, habe man es noch nicht besiegen können. „Die Infektionszahlen steigen wieder exponentiell, die Intensivbetten füllen sich wieder.“ Auch jüngere Menschen seien laut Merkel inzwischen immer öfter schwer betroffen. Zusätzlich beherrschen die Mutanten inzwischen das Feld: Ansteckender und potenziell tödlicher. Vor allem die britische Variante ist laut RKI für knapp dreiviertel aller Infektionen verantwortlich.

Das alles nimmt die Kanzlerin zum Anlass, die Corona-Maßnahmen wieder zu verschärfen. Die neuen Regelungen treten spätestens am 29. März in Kraft.

Notbremse

In Kreisen und Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift die am 3. März vereinbarte Notbremse. Welche Städte und Landkreise in Schwaben betroffen oder gefährdet sind, könnt Ihr hier nachlesen. In diesen Regionen werden die vereinbarten Öffnungsschritte wieder zurückgenommen: Dort gelten mit der Notbremse wieder die Regeln, die vor dem 7. März gegolten haben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet, ebenso die Friseure. Der Einzelhandel etwa müsste wieder schließen. Die Notbremse tritt laut dem Beschluss Anfang März dann ein, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lag.

Zusätzlich sollen in den betroffenen Städten und Kreisen noch weitere Beschränkungen erlassen werden. Vorschläge aus der Ministerpräsidentenkonferenz sind: Eine Maskenpflicht für Mitfahrer in privaten PKW, wenn sie nicht zum Hausstand des Fahrers gehören, verpflichtende Schnelltests, wenn Abstand und Maske nicht eingehalten werden können, Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Erweiterte Ruhezeit zu Ostern



Bund und Länder wollen die Ostertage für einem Kurz-Lockdown nutzen. Die Lockerungen, die vor der Konferenz diskutiert wurden, sind damit vom Tisch. In der Zeit vom 1. bis zum 5. April, also von Gründonnerstag bis zum Ostermontag, soll eine „erweiterte Ruhezeit“ zu Ostern gelten. Der Gründonnerstag und der Karsamstag werden dieses Jahr einmalig zu „Ruhetagen“, die behandelt werden sollen wie Sonn- oder Feiertage.

Das bedeutet: Am Gründonnerstag sind die Geschäfte zu, am Samstag dürfen nur Lebensmittelgeschäfte öffnen. Was an Sonntagen geöffnet ist, darf darüber hinaus ebenfalls öffnen, Kanzlerin Merkel nannte hier etwa Tankstellen. Die Sonn- und Feiertagsregelung soll auch für Unternehmen gelten, die normalerweise auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Spekuliert wird, dass das für diejenigen, die normalerweise nur werktags arbeiten, einen freien Gründonnerstag bedeutet.

Was genau an Gründonnerstag und Karsamstag gilt, wird aktuell rechtlich geprüft – Bayerns Ministerpräsident Söder hat in seiner Erklärung für Arbeitnehmer einen Sonn- und Feiertagszuschlag in Aussicht gestellt, sollten sie an Gründonnerstag oder Karsamstag arbeiten müssen. Noch heute soll es dazu eine umfangreiche Erklärung geben.

Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen gibt es nicht: Es bleibt bei fünf Personen aus zwei Haushalten, auch über Ostern. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden über die Ostertage grundsätzlich untersagt – Und auch Gottesdienste soll es über Ostern nicht geben. Bund und Länder wollen darüber noch mit den Religionsgemeinschaften sprechen: Ostern und auch das jüdische Pessachfest am 4. April sollen virtuell gefeiert werden.

Lockerungen gibt es frühestens am 6. April, auch wenn in den Tagen vor Ostern die Bedingungen für weitere Lockerungsschritte erfüllt werden.

Urlaub in Deutschland

Über diesen Punkt wurde lange verhandelt, das Ergebnis ist für die Tourismusbranche in Deutschland schwer verdaulich: Es bleibt weiterhin bei einem Verbot von touristischen Übernachtungen innerhalb der Bundesrepublik. Reisen ins Ausland sind dagegen weiterhin möglich, es wurde aber eine Testpflicht für alle Flugreisenden beschlossen. Auch Rückreisende aus Nicht-Risikogebiete sollen künftig nur mit einem Corona-Test nach Hause fliegen dürfen.

An die Fluggesellschaften appellieren Bund und Länder, konsequent Tests bei Mitarbeitern und Passagieren durchzuführen. Außerdem sollen die Fluggesellschaften über Ostern keine erweiterten Flugangebote zur Verfügung stellen.

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