Hauptuntersuchung seit mehr als zwei Jahren fällig

Zwei Monate wären vielleicht noch nicht so schlimm gewesen, aber das war dann doch ein bisschen zu viel des Guten…

Einer Polizeistreife war in der Lerchenbergstraße in Dornstadt ein BMW aufgefallen. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass die Hauptuntersuchung für das Fahrzeug nur bis November 2017 gültig war.

Der Fahrer erhielt einen Mängelbericht und eine Anzeige.

Nach Angaben des ADAC darf die HU grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Normalerweise droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde.

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