Nach der neuen Allgemeinverfügung für den Landkreis Heidenheim muss man sich bei körpernahen Dienstleistungen vorher gegen Corona testen.
Wer in Heidenheim sogenannte körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, also beispielsweise zum Friseur will, der muss sich vorher corona-testen lassen. Dafür sind nur PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests erlaubt, die von geschultem Personal durchgeführt werden.
Nicht zugelassen sind Selbsttests, die ohne eine anschließende Auswertung durch einen geschulten Dritten durchgeführt werden, also die Schnelltest aus dem Supermarkt zum Beispiel. Das teilt das Landratsamt Heidenheim heute mit.
Testmöglichkeiten gibt es in kommunalen Testzentren, in Apotheken oder in Arztpraxen. Einmal pro Woche kann man sich kostenlos testen lassen.