Jetzt ist es entschieden: Der umstrittene Wolf im Nordschwarzwald wird bis auf Weiteres nicht mehr gejagt. Eine geltende Abschuss-Genehmigung werde über den 10. März hinaus nicht verlängert, teilte das baden-württembergische Umweltministerium in Stuttgart mit. Die Erkenntnisse der vergangenen Wochen sollten nun genutzt werden, «um angepasste Konzepte zur Vergrämung des Wolfes außerhalb der sogenannten Ranzzeit zu entwickeln», hieß es weiter.
Jäger hatten den sogenannten Hornisgrinde-Wolf im Nordschwarzwald zuletzt wochenlang gesucht, um ihn in offiziellem Auftrag des Landes zu erlegen. Zuvor hatten zwei Gerichte den Abschuss freigegeben und eine Klage von Naturschützern gegen eine Genehmigung abgewiesen.
Die Jagd war von Politik und Justiz genehmigt worden, um Risiken für Mensch und Tier vorzubeugen. Der als «GW2672m» identifizierte Rüde hatte sich nach Angaben des Ministeriums wiederholt vor allem Menschen mit Hunden bis auf wenige Meter genähert. Experten gehen davon aus, dass der Wolf mangels Artgenossinnen in der Ranzzeit – der Phase der Fortpflanzungsbereitschaft bis März – an Hündinnen interessiert war. Zudem habe sich ein regelrechter Wolfstourismus rund um das Tier entwickelt, hatte das Ministerium argumentiert.
Das Interesse des Wolfes an Hunden werde aber durch das Ende der aktuellen Ranzzeit erfahrungsgemäß abnehmen, teilte das Ministerium nun mit. Es seien in diesem Jahr auch bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich weniger Sichtungen gemeldet worden. «Im Jahr 2025 war dies erst Mitte März der Fall», hieß es weiter. «Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert.»
Eine grundsätzliche Entwarnung sei das aber nicht, betonte das Ministerium. Am grundsätzlichen Verhalten des Wolfes werde sich nach Ansicht von Experten ohne Eingriffe voraussichtlich nichts ändern. Zur nächsten Ranzzeit werde der Wolf wieder zur Gefahr für den Menschen, sollte er sein Verhalten nicht nachhaltig ändern. Deshalb sei die Forschungs- und Versuchsanstalt Baden-Württemberg (FVA) beauftragt worden, Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.
Die laufende Genehmigung und die «Gefährdungslage» waren aber an die sogenannte Ranzzeit, die Paarungszeit, gekoppelt. Für eine neue Genehmigung hätte es neue Argumente gebraucht – die dann wiederum Klagen von Naturschützern provozieren könnten.
Außerdem spielt die jüngste Landtagswahl eine Rolle. Die anstehenden Koalitionsgespräche könnten auch die künftigen Entscheidungen beeinflussen. Aus Sicht von Beobachtern ist es daher unklar, ob die grüne Umweltministerin, die nach der Landtagswahl nur noch kommissarisch im Amt ist, die Entscheidung über eine Genehmigung noch treffen will.
In Baden-Württemberg leben erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe. Derzeit gelten vier männliche Tiere als sesshaft.