Hundebesitzer droht sonst Geldbuße bis zu 5.000 Euro…
Hundehalter sollten so verantwortungsbewusst sein, dass sie ihre Hunde nicht frei und unbeaufsichtigt umherlaufen lassen. Vor allem im Wald und auf freier Flur sollten Hunde nur angeleint spazieren geführt werden, damit sie nicht herumstreunen und so eventuell zu wildern beginnen. Besonders die gerade geborenen Wildtiere sind derzeit stark gefährdet. Darauf weist die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Neu-Ulm aus gegebenem Anlass hin.
Hundebesitzer, die ihren Hund unbeaufsichtigt in Jagdrevieren frei umherlaufen lassen, machen sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus sind Jagdschutzberechtigte nach dem Jagdrecht grundsätzlich befugt, sichtlich wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und es gefährden können. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Hund sich auf der Fährte des Wildes befindet, dem Wild auf dieser Fährte nachgeht oder es bereits hetzt – sei es in oder außer Sichtweite.
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt empfiehlt daher allen Hundebesitzern, Rücksicht auf andere Menschen und Tiere zu nehmen und ihren Hund außerhalb geschlossener Ortschaften anzuleinen. „Eine Anleinpflicht zum Schutz des Wildes gibt es zwar nicht“, erläutert Anneliese Maisch von der Unteren Jagdbehörde. „Der Hundeführer muss selbst entscheiden, ob er seinen Hund ohne Leine laufen lässt. Reagiert der Hund grundsätzlich schlecht auf Rufen oder Pfeifen, sollte man ihn innerhalb des Waldes nicht von der Leine lassen.“ Zum anderen sollte das Jagdverhalten des Hundes genau beobachtet werden. „Wenn er eine Witterung aufnimmt, sich entfernt, schneller rennt und nicht mehr so schnell reagiert, befindet er sich in einer Jagdsituation. Dann ist einzugreifen – im Interesse des Hundes, aber auch in dem der Wildtiere.“