Hundedreck sorgt für Ärger in Biberach

In Biberach sorgt derzeit ein richtig unappetitliches Thema für Zoff. Es geht um Hundehaufen, die nicht weggeräumt werden.

Es gibt schon mehrere Beschwerden bei der Stadtverwaltung. Und die erinnert jetzt alle Hundehalter an ihre Pflichten zur Beseitigung der Hinterlassenschaften. Wer das nicht macht, riskiert eine Strafe in Höhe von bis zu 150 Euro. Noch teurer wird das Nicht-Anleinen von Hunden. Das kann nämlich bis zu 5.000 Euro kosten.

Das schreibt die Stadtverwaltung:

BIBERACH – Aufgrund mehrerer Beschwerden über unaufgeräumte Hundehaufen im Stadtgebiet appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundehalter ihre Pflichten zur Beseitigung von Hundekot und zum Führen von Hunden wahrzunehmen.

Nach Paragraph 14 der Biberacher Polizeiverordnung hat „der Halter oder Führer des Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist vom Halter oder Führer des Hundes unverzüglich zu beseitigen“. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 25 bis 150 Euro geahnt werden kann. Das Ordnungsamt wird nun vermehrt im Innenstadtgebiet kontrollieren, ob Hundebesitzer den Kot ihrer Hunde ordnungsgemäß entsorgen. Verantwortungsvolle Hundebesitzer wollen nicht, dass die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners für andere zum Ärgernis werden. Sie steuern daher eine der Hundetoiletten an, die von der Stadt im Stadtgebiet und den Teilorten aufgestellt und gehen nicht ohne Tüte Gassi. Denn mit einer Tüte kann das große Geschäft der Vierbeiner hygienisch aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anleinpflicht der Vierbeiner in Innenstadtgebieten hingewiesen. Paragraph 13 Absatz 3 der Biberacher Polizeiverordnung legt hierzu fest, dass „im Innenbereich (Gebiete, in denen ein Bebauungsplan besteht sowie im Zusammenhang bebaute Ortsteile) Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Im Außenbereich dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen.“

Hundebesitzer machen sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, wenn Hunde nicht an der Leine geführt werden. Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belangt werden.

Foto: Stadtverwaltung Biberach

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