Hundetrainings ohne Leine in der Ulmer Friedrichsau?

Leinenzwang

Trotz Leinenzwang im Ulmer Stadtgebiet werden immer wieder sogar Hundetrainings in der Ulmer Friedrichsau gesehen, bei denen die Tiere nicht an der Leine geführt werden.

Hunde müssen an der Leine geführt werden. Der Leinenzwang ist fürs Ulmer Stadtgebiet auch klar geregelt. Trotzdem werden immer wieder sogar Hundetrainings in der Ulmer Friedrichsau gesehen, bei denen die Tiere nicht an der Leine geführt werden.

Hundetrainings ohne Leine in der Ulmer Friedrichsau?

Die Leine liegt bei diesen Trainings, die man in der Ulmer Friedrichsau immer wieder beobachten kann, dann zwar auf oder neben dem Hund. Die Tiere sind auf diese Weise aber nicht gesichert. Das müssen sie aber sein. In den öffentlichen Park- und Grünanlagen sind schließlich auch Kinder und Senioren oder auch andere Tiere unterwegs.

Regeln der Stadt Ulm für die Hundehaltung

• Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.

• Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden.

 „Der will nur spielen“ ist kein Grund seinen Vierbeiner von der Leine zu lassen. Das ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt – dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken und es zurückrufen kann.

• Und eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde überhaupt nichts zu suchen, diese Orte sind für sie tabu.

• Genauso selbstverständlich sollte es für Herrchen oder Frauchen auch sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu entfernen.

Zwar setzen die Ulmer Bürgerdienste auf Vernunft und Verständnis der Hundehalter/-innen, aber es gibt auch empfindliche Geldstrafen: Uneinsichtigen Halter/-innen drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro. (Foto: Symbolbild)

Das könnte Dich auch interessieren

13.08.2025 Hund ohne Maulkorb sorgt für Polizeieinsatz am Ulmer Bahnhof Ein 58-jähriger Mann befand sich mit seinem Hund, der mutmaßlich keinen Maulkorb trug, in einem abfahrbereiten Regionalexpress. Eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn forderte ihn auf, den Zug zu verlassen. Stattdessen band der Mann seinem Hund das Maul mit einem Gürtel zu. Daraufhin wurde die Bundespolizei eingeschaltet, die den Mann aufgrund seiner mangelnden Kooperation aus dem 10.03.2026 Frauenforum Ulm diskutiert Sicherheit im öffentlichen Raum Die erste Sitzung des Frauenforums Ulm im Jahr 2026 stand im Zeichen der Sicherheit für Frauen im öffentlichen Raum. Im Großen Sitzungssaal des Rathauses diskutierten Teilnehmerinnen Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls. Johanna Traub von Frauen helfen Frauen e.V. Ulm berichtete über die Arbeit ihres Vereins und die Bedeutung von niedrigschwelligen Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene 03.03.2026 Stadt Ulm weiht neue Schulstraße an der Jörg-Syrlin-Grundschule ein Die neue Straßenregelung wurde am Wochenende offiziell eingeweiht. Zusätzlich wurde in der Königstraße eine neue Elternhaltestelle eingerichtet. Bereits bestehende Schulstraßen gibt es an der Meinloh-Grundschule, der Spitalhof Gemeinschaftsschule sowie am Schulzentrum St. Hildegard. Mehr Sicherheit auf dem Schulweg Ziel ist es, Schulwege für Kinder sicherer zu machen. Schulstraßen leisten dazu einen wichtigen Beitrag: Der Straßenabschnitt 03.02.2026 Alb-Donau-Kreis und Stadt Ulm: Gesundheitsversorgung während Krisen Im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm ist die regionalen Gesundheitsversorgung schon seit Langem eng verbrieft, etwa mit Konzepten für einen Massenanfall von Verletzten oder während der Corona-Pandemie. Immer wieder gibt es große Übungen. Jetzt wurde diese Zusammenarbeit weiter vertieft. Dazu gehören eine Menge Beteiligte: Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Ulm, der Landratsämter Alb-Donau-Kreis und