2020 ist ein spezielles Jahr: Neben der Wirtschaft haben auch die normalen Menschen unter der Pandemie zu leiden. Vor allem private Feiern werden wegen des nötigen Infektionsschutzgesetzes zu einer Herausforderung.
Alleine am vergangenen Wochenende musste die Polizei in Wallenhausen bei Weißenhorn eine Geburtstagsparty mit 170 Gästen auflösen, auf den Veranstalter (vermutlich das Geburtstagskind) kommt sogar eine Anzeige zu. Der Grund für den Polizeieinsatz: Die Partygesellschaft hatte gegen mehrere Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes verstoßen, unter anderem fehlte ein Hygienekonzept.
In Bayern sind inzwischen Feiern mit bis zu 200 Personen im Freien grundsätzlich erlaubt und auch in Baden-Württemberg kann man mit 100 Personen feiern, allerdings benötigt man dafür ein Hygienekonzept.
Aber wie sieht so ein Hygienekonzept aus? Was muss drin stehen, damit die private Feier auch rechtens ist? Die bayrische Landesregierung hat dazu eine Checkliste veröffentlicht, mit der private Veranstalter ihr Hygienekonzept ausarbeiten können. Die Checkliste können Sie sich hier runterladen: