IHK Ulm lehnt ein generelles Tempo 30 in Ulm ab

Die IHK Ulm äußert sich ablehnend über den Vorstoß der Stadt Ulm und weiterer Städte, die derzeit in der Straßenverkehrsordnung gültigen Vorgaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 auf 30 km/h zu senken.

Nach Ansicht der IHK haben sich die bestehenden Reglungen bewährt: „Auch mit den heutigen Regelungen lassen sich Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Kilometer pro Stunde anordnen, wenn nachgewiesenermaßen eine Gefährdung der Sicherheit vorliegt oder Lärmschutzgründe für eine Begrenzung sprechen. Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung könnten künftig willkürlich Tempobeschränkungen auch auf mehrspurigen Bundesstraßen in Stadtgebieten erfolgen“, stellt Harald Seifert, Vizepräsident der IHK Ulm und Vorsitzender des IHK-Ausschusses für Verkehr und Logistik fest. „Tempolimits sollten aber nicht pauschal und großräumig auf Hauptverkehrsstraßen, sondern einzelfallbezogen und nachvollziehbar angeordnet werden.“

Pendler, Lieferverkehr und ÖPNV betroffen

Von solchen Tempolimits betroffen wären neben Pendlern und Lieferverkehren vor allem der ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen, deren Beschleunigung sie erst für viele Fahrgäste attraktiv macht. Auf kurzen Streckenabschnitten macht sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwar kaum bemerkbar, aber die Summe aus vielen Begrenzungen führt zu deutlichen Fahrtzeitverlusten.

Werden Wohngebiete mehr belastet?

Aus Sicht der IHK besteht bei einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h die Gefahr, dass sich der Verkehr, der bislang auf Hauptverkehrsachsen gebündelt wird, wieder vermehrt den Weg durch Wohngebiete sucht und diese belastet.

„In Wohngebieten gilt fast überall Tempo 30, was auch richtig ist. Das übergeordnete Straßennetz sollte jedoch weiter leistungsfähig bleiben. Doch genau hier sehen wir bei einer Umkehr der Regelgeschwindigkeit real die Gefahr, dass auch auf solchen Strecken, die für die Wirtschaftsverkehre enorm wichtig sind, künftig Tempolimits gelten und keine Ausnahmen gemacht werden“, so Seifert.

Geringe CO2-Vermeidung

Auch ist laut IHK die Wirkung des Tempolimits im Hinblick auf eine CO2-Vermeidung gering. Entscheidend sei vor allem der Verkehrsfluss – und Begrenzungen auf 30 km/h machten den Verkehr nicht automatisch flüssiger.

Dementsprechend hat sich die Vollversammlung der IHK Ulm positioniert: Aus Sicht der Wirtschaft ist es weiterhin wichtig, auf klassifizierten Durchgangstraßen, wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Tempo-30-Anordnungen restriktiv zu handhaben. Daher sollte von einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften abgesehen werden.

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