Illerberg-Vergewaltiger muss erneut vor Gericht

Meldepflicht nicht nachgekommen?

Der Vergewaltiger von Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) kommt am 9. Mai vor das Amtsgericht Ulm.

Laut der SWP soll der Afghane gegen seine Auflagen verstoßen haben. Im Januar wer für kurze Zeit nicht auffindbar. Er hatte sich nicht bei den Behörden gemeldet. Das wäre allerdings seine Pflicht gewesen.

Der Afghane hatte mit anderen Männern an Halloween 2019 eine 14-Jährige in einem Flüchtlingsheim in Illerkirchberg vergewaltigt und musste eine Gefängnisstrafe absitzen. Danach musste ihn die Gemeinde nach eigenen Worten wieder aufnehmen. Der Mann bekam die Auflage, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden und im Alb-Donau-Kreis zu bleiben.

Dem war der Betroffene nach früheren Angaben des Regierungspräsidiums zuletzt nicht mehr nachgekommen. Bei einer Kontrolle zeigte sich zudem, dass er sich nicht mehr in seiner Wohnung aufhielt. Daraufhin schrieb ihn das Landratsamt zur Aufenthaltsermittlung aus.

«Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei der Polizei stellt grundsätzlich eine Straftat dar», hatte die Sprecherin damals erklärt. Auf Nachfrage dazu teilte sie nun mit, dass die Behörden «angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Meldeverstößen in Absprache mit der Polizei keine weiteren Angaben machen können».

Unter anderem die Gemeinde und der Landkreis hatten die Abschiebung des Mannes gefordert. Dafür setzt sich auch das Justizministerium Baden-Württemberg ein. Der Bund hat Abschiebungen nach Afghanistan aber wegen der Sicherheitslage dort seit August 2021 ausgesetzt.

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