Illerkirchberg: Debatte um Abschiebung

Justizministerin zu Abschiebung: Machen, was rechtlich möglich ist

Nach dem blutigen Angriff auf zwei Mädchen in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) rückt die Frage nach Abschiebungen von Menschen nach schweren Straftaten zunehmend in den Fokus. Entzündet hat sie sich zuletzt an einem weiteren Fall aus Illerkirchberg. Muss das System geändert werden?

In Illerkirchberg hat ein aus Eritrea stammender Mann eine 14-Jährige mit einem Messer tödlich verletzt, eine 13-Jährige musste schwerverletzt ins Kranken. Im Streit mit dem Bund um die Abschiebung von Flüchtlingen nach schweren Straftaten dringt Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges auf Konsequenzen. «Wir müssen schauen, wo wir die Sicherheit der Menschen schützen, wo wir stärker präventiv ansetzen und konsequenter sein müssen», sagte die CDU-Politikerin nach mehreren erfolglosen Versuchen, einen verurteilten Vergewaltiger aus Illerkirchberg in seine afghanische Heimat abzuschieben. In jedem Fall gelte: «Was rechtlich möglich ist, auch durchsetzen!»

Staaten dürften nicht pauschal von Abschiebungen ausgeschlossen werden, sagte Gentges der Deutschen Presse-Agentur. Es sei vielmehr wichtig, bei den Fällen stärker zu unterscheiden und zu fragen, was zumutbar sei für die abzuschiebenden Straftäter und Gefährder und andererseits auch für die Sicherheit des Landes. Liege bei einem Straftäter oder einem Gefährder kein Abschiebungsverbot vor, nachdem der Fall durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft worden sei, dann müsse alles versucht werden, um das rechtlich Mögliche auch faktisch durchzusetzen.

Das Justizministerium setzt sich seit Monaten in Berlin für die Abschiebung eines Mannes aus Afghanistan ein, der vor drei Jahren an der Vergewaltigung eines Mädchens in einer Asylunterkunft in Illerkirchberg beteiligt gewesen sein soll. Er war 2020 verurteilt worden, ist aber wieder auf freiem Fuß. Die Bundesregierung hat Abschiebungen nach Afghanistan seit August 2021 ausgesetzt. Grund dafür ist die Sicherheitslage vor Ort. Laut Aufenthaltsgesetz soll von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat unter anderem abgesehen werden, wenn Leib, Leben oder Freiheit dort konkret gefährdet sind.

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