Illerkirchberg-Prozess: Angeklagter schweigt am zweiten Prozesstag

Zweiter Prozesstag

Im Mord-Prozess von Illerkirchberg hat sich der Angeklagte bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er soll Anfang Dezember zwei Mädchen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben. Eine 14-Jährige kam dabei ums Leben.

Der zweite Tag im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder aus Illerkirchberg konnte pünktlicher als der erste Prozesstag eröffnet werden. Lediglich der psychatrische Gutachter kam drei Minuten zu spät, nachdem am Eröffnungstag der Dolmetscher für eine halbe Stunde Verspätung sorgte.

Verdächtiger äußert sich bisher nicht zur Tat

Auch am heutigen zweiten Prozesstag wollte sich der 27-jährige Tatverdächtige auf Frage des Vorsitzenden Richter nicht zum Tatvorwurf äußern, doch die Verteidigerin schloss es nicht aus, dass sich der Tatverdächtige zu einem späteren Zeitpunkt äußert. Bei seiner Vernehmung habe er bereits ausführlich ausgesagt, dem sei momentan nichts hinzuzufügen.

Zeugen bestätigen Tatverlauf

Auf dem Programm standen mehrere Zeugenbefragungen. Die ersten Zeugen bestätigten vor Gericht den bisher bekannten Tatverlauf. Gleich die erste Zeugenbefragung war sehr emotional, es wurde der erste Polizeibeamte am Tatort befragt. Der zweite Zeuge war ein Kripobeamter, der den Angeklagten noch am Tattag vernommen hat.

Demnach wollte der Angeklagte am Tag der Tat beim Landratsamt mit einem Messer einen Reisepass erzwingen, den er für eine Heirat in Äthiopien benötigte. Als er mit der Waffe das Haus verließ, liefen die zwei Mädchen gerade daran vorbei. Weil er dachte, dass die Beiden das Messer in seiner Hand gesehen haben, stach er auf sie ein. Er habe verhindern wollen, dass die Mädchen die Polizei verständigen.

Angeklagter wird für absolut schuldfähig gehalten

Der psychiatrische Sachverständige, der mit dem Angeklagten zwei mehrstündige Gespräche führte, hält ihn für absolut schuldfähig. Er habe weder unter Wahnvorstellungen, noch unter Psychosen gelitten. Es läge auch keineDrogen- oder Medikamentenmissbrauch zu Grunde und auch keine Alkoholsucht. 

Mit dem Urteil wird für Anfang Juli gerechnet.

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