Der Spurensicherer erläuterte anhand von mehreren Fotos die Situation direkt am Tatort. Die Fotos wurden auf einem Monitor gezeigt, den der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter so drehen lies, dass die Zuschauer keinen Einblick auf den Monitor hatten. Tresenreiter begründete das mit der Intimsphäre des Opfers und dem verstörenden Anblick der Blutflecke. Auf den Fotos wurde der Tatort und die Umgebung gezeigt und dann in Detailaufnahmen Gegenstände, die herumlagen, darunter Ohrhörer und Kugelschreiber. Alle Gegenstände und die Lage der Blutflecke deckten sich mit den Ermittlungsergebnissen, so dass weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft und Nebenklage Rückfragen hatten.
Der 13-Jährigen wurde eine öffentliche Aussage vor Gericht erspart. Alle Prozessbeteiligten stimmten zu, dass eine richterliche Befragung aus dem April gezeigt wird, die per Video aufgezeichnet wurde. Damit wollte Tresenreiter auch erreichen, dass sich das Mädchen erneut mit der Tat auseinandersetzen muss und vermeiden, dass eine posttraumatische Belastung eintritt.
Richter Tresenreiter befragte das Mädchen, im Nebenraum waren die weiteren Richter der Schwurgerichtskammer und die Rechtsanwälte, die mithören konnten. Auf kindgerechte Art führte Tresenreiter die Befragung, selbst Gummibärchen standen bereit. wobei er sich zuerst nach dem Gesundheitszustand des Mädchens erkundigte. Die Antworten waren mit kindlicher Stimme zu hören und sie gab an, dass es ihr gesundheitlich soweit gut gehe. Die 13-Jährige stellte den Tatablauf sehr detailliert dar und genau so, wie es bereits aus der Anklageschrift bekannt war. Mit einem „höflichen, schnellen Hallo“ begrüsste er das Mädchen und unmittelbar danach spürte sie einen Stich, worauf sie weiter bergauf in Richtung Bushaltestelle wegrannte. Dabei verlor sie auch den Blick auf ihre Freundin Ece, von der sie vermutete, dass sie bergab flüchtet. Ein Messer habe sie zu keinem Zeitpunkt gesehen.
Während das Video ablief, übersetzte der Dolmetscher dem Angeklagten die Aussagen des Mädchens simultan. Ganz selten blickte der Angeklagte kurz auf den Monitor, doch die meiste Zeit hielt er den Kopf gesenkt und blickte auf die Tischplatte.
Auch der Spurensicherer, der die Kleidung des schwerverletzten Mädchen noch im Krankenhaus am Tattag untersucht hat. Die Daunenjacke und auch das darunter getragene Sweatshirt der 13-Jährigen waren am rechten Ärmel, doch vor allem im Bereich der Achsel beschädigt. Der Polizist interpretierte die Beschädigungen wegen ihrer glatten Kanten als Schnitte.
Die erstbehandelnde Ärztin in der Uniklinik hat sich um die Schnittverletzung am Brustkorb gekümmert und wurde dazu vor Gericht befragt. Der Messerstich traf das Mädchen auf der rechten Seite zwischen der fünften und sechsten Rippe, der Schnitt war etwa vier Zentimeter breit und zweieinhalb Zentimeter tief. Auch wenn es wegen der Verletzung verantwortbar gewesen wäre, die 13-Jährige auf eine Normalstation zu legen, entschied die Ärztin auf die Intensivstation, um dem Mädchen aufgrund der Ereignisse mehr Ruhe zu geben.
Auch der behandelnde Arzt im Bundeswehrkrankenhaus wurde befragt, der den Angeklagten versorgte. Nach seiner Flucht zurück in sein Wohnhaus hatte ich der Angeklagte mit einem Messer verletzt. Die Verletzungen beschrieb der erfahrene Notarzt als mehrere oberflächliche Schnittverletzungen, aber auch eine Stichverletzung am Hals. Keine der Verletzungen war lebensgefährlich, so dass auch die drei Stiche am Bauch in Ruhe versorgt werden konnten. Das Messer war maximal drei bis vier Zentimeter tief eingedrungen. Ein Alkohol- und Drogentest war unauffällig.