Im Kreis Günzburg gilt ab Mittwoch Corona-Ampel: „gelb“

Im Landkreis Günzburg gilt ab Mittwoch Corona-Ampel: „gelb“




Bayerische Corona-Ampel, 3-Stufenplan für Kindergärten und Schulen – und nicht zuletzt eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Günzburg. Wer will sich da noch auskennen, fragen viele Menschen. Der Landkreis Günzburg versucht Klarheit zu schaffen. Doch auch hier gibt man offen zu: Einfach ist es nicht, sämtliche Regelungen zu durchsteigen und in Einklang zu bringen. Doch es geht.

Die bayerische Corona-Ampel soll einfach und übersichtlich darstellen, wie die bayerische Strategie im Umgang mit Corona aufgebaut ist. Sie unterscheidet in drei 7-Tage-Inzidenzen und in die entsprechenden Vorgaben für die Bevölkerung. Die 7-Tage-Inzidenz ist der Wert dafür, wie viele Menschen von 100.000 Einwohnern sich in den letzten 7 Tagen mit Corona angesteckt haben. Wichtig dabei ist: Die Ampel regelt vor allem das Leben im privaten Bereich – beispielsweise bei Feiern und in Freizeiteinrichtungen wie Theater oder Freizeitpark. Sport kann weiterhin stattfinden, ebenso Musikproben, da hierfür bereits bestehende Hygiene-Konzepte Anwendung finden.

Die Menschen sollen nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen können; die Wirtschaft soll am Laufen bleiben. Zugleich will Bayern verhindern, dass die Zahlen der mit dem Corona-Virus Infizierten weiter in die Höhe schnellen.

Darüber hinaus gibt es einen 3-Stufenplan – einmal für Schulen und einmal für Kindergärten. Dieser 3-Stufenplan gleich in vielen Punkten der Corona-Ampel. Auch hier orientiert man sich an der 7-Tage-Inzidenz – und auch hier wird in grün (Inzidenz unter 35), gelb (Inzidenz über 35) und rot (Inzidenz über 50) unterschieden.

Was bisweilen nicht einfach zu verstehen ist: Die bayerische Corona-Ampel entspricht nicht in allen Punkten dem Rahmenhygienekonzept – also dem 3-Stufenmodell, das es jeweils für Kindergärten und Schulen gibt.

Ein Beispiel: Stufe „gelb“ der bayerischen Corona-Ampel heißt nicht automatisch auch Stufe 2 nach dem Rahmenhygieneplan – also dem 3-Stufen-Modell – für Schulen. Vielmehr legen die Gesundheitsämter zusammen mit den jeweiligen Schulämtern fest, ob die Regelungen aus der Corona-Ampel mit den Regelungen aus dem jeweiligen 3-Stufen-Plan zusammenfallen. Im besten Falle wird hier gleichgezogen, um Verwirrungen zu vermeiden. Der Landkreis Günzburg hat dies nun für Stufe „gelb“ getan.

Die Regelungen der bayerischen Ampel und die die Stufe 2 nach dem Rahmenhygieneplan für Schulen treten gemeinsam mit einer Inzidenz ab 35 inkraft. Für die nächst höhere Stufe „rot“ – also einem Inzidenzwert ab 50 – wird dies aber wieder neu vom Landratsamt und Schulamt entschieden. Das gilt auch für den Rahmenhygieneplan an Kitas. Konkret: Bei einem Inzidenzwert von 50 entscheidet das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg über das weitere Vorgehen. Das heißt ganz ausdrücklich eben nicht, dass mit Stufe „rot“ automatisch die befürchtete Schließung der Kitas erfolgt. Vielmehr kann das Gesundheitsamt des Landratsamtes laut Rahmenhygieneplan für die Kitas selbst entscheiden, ob lediglich die Gruppengröße verändert wird – oder eine Notbetreuung eingerichtet werden muss.

Öffentliche Plätze und kein generelles Alkoholverbot auf Raststätten

Der Landkreis Günzburg befindet sich am Dienstag, 20. Oktober 2020 bei einem Inzidenzwert von über 35 pro 100.000 Einwohner. Am Montag, 19. Oktober 2020 war aufgrund des Überschreitens dieses Grenzwertes eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die einzelne Punkte, die sich auch in der bayerischen Corona-Ampel finden, klar festlegte.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises wurde erlassen, um bis zur tatsächlichen Veröffentlichung der aktuellen Zahlen auf der Homepage des „Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege“ eine Rechtsverbindlichkeit herzustellen.

Nach Veröffentlichung auf der Homepage mit dem heutigen Tage gelten nun ab morgen (Mittwoch) die Regelungen aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese Regelungen gelten regelhaft für einen Zeitraum von einer Woche. Sie werden erst aufgehoben, wenn der Landkreis Günzburg sechs Tage unter dem Schwellenwert von 35 auf 100.000 Einwohner liegt.

Nach Rücksprache mit Städten und Gemeinden und der Polizei verzichtet der Landkreis Günzburg darauf, für öffentliche Plätze eine Maskenpflicht zu verfügen, sofern es dort keine größeren Ansammlungen von Menschen gibt, beispielsweise Märkte. Wochenmärkte sind ohnehin bereits mit einer Maskenpflicht aufgrund der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung belegt. Es wird überdies, Stand der geltenden einwöchigen Allgemeinverfügung, auch kein Alkoholverbot auf Raststätten geben. Dieses war diskutiert worden. Nach Rücksprache mit der Polizei erscheint dies nicht notwendig.

Schulen:

Im Unterricht an Grundschulen gilt derzeit keine Maskenpflicht. Allerdings empfiehlt das Landratsamt das Tragen einer Maske auch für Grundschüler. Wie bereits mit der Allgemeinverfügung kommuniziert, müssen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 eine Maske im Unterricht tragen. Für alle Schüler – auch die der weiterführenden Schulen – gilt: Diejenigen, die eine Maske tragen und Kontaktperson werden, gehen künftig in der Regel eine Woche statt 14 Tage in Quarantäne. Allerdings muss hier jeder Einzelfall vom Gesundheitsamt bewertet werden.

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