Impfung, Gehalt und Führerschein: Das ändert sich im April

Bei den Hausärzten kann man sich gegen das Coronavirus impfen lassen, es gibt eine neue Regelung für Führerscheinprüfungen mit einem Automatikgetriebe  und einige Branchen sollen mehr Gehalt bekommen: Das sind die Änderungen im April.




Hausärzte impfen gegen Coronavirus

Mit der Corona-Impfung haben rund 1600 bayerische Hausärzte begonnen. Nach Ostern wird das Programm auf 8500 Hausarztpraxen in Bayern ausgeweitet. Auch die anderen Bundesländer starten nach den Feiertagen mit ihrem Impfprogramm bei Hausärzten. Für die erste Woche haben 35.000 Hausarztpraxen 1,4 Millionen Impfdosen bestellt. Gestartet werden soll mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer.

Im Schnitt sollen 18 bis 48 Impfdosen pro Woche bestellt werden. Mit einem Fläschchen können sechs Patienten geimpft werden. Ende April soll die Anzahl der Impfdosen dann schrittweise ausgebaut werden.

Mehr Lohn für Pflegepersonal

Ab 1. April soll es eine kleine Erhöhung im Mindestlohn für Pflegekräfte geben, aber nicht ganz gleichmäßig. Der Mindestlohn im Osten steigt für Pflegekräfte auf 12,20 Euro pro Stunde, im Westen dagegen auf 12,50 Euro pro Stunde. Diese Ungleichheit soll jetzt aber schrittweise abgebaut werden.

1,4 Prozent mehr, aber mindestens 50 Euro im Monat, sollen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bekommen. Entsprechend geändert wurden die Tarifgelte. Praktikanten und Auszubildende bekommen im öffentlichen Dienst auch 50 Euro mehr Gehalt im Monat.

Kassenzettel

Die Kassenzettel beim Einkaufen sollen ab 1. April länger werden. Eine steuerrechtliche Änderung ist der Grund. Die Kassenzettel müssen digitalisiert werden, um Steuerbetrug zu vermeiden. Deshalb müssen sie zusätzliche Angaben enthalten. Wann zum Beispiel der Kasiervorgang gestartet und wann beendet wurde, steht ab sofort auf einem Kassenzettel. Davon ist abzulesen, wie schnell kassiert wurde.

Führerschein mit Automatikgetriebe wird ausgeweitet

Prüflinge, die ihren Führerschein in einem Auto mit Automatikgetriebe gemacht haben, durften mit dem erlangten Führerschein bislang auch nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Das soll sich ab jetzt ändern. Künftig sollen Fahrschüler, die ihre Führerscheinprüfung mit einem Automatikgetriebe gemacht haben, trotzdem mit Autos mit einem manuellen Schaltgetriebe fahren würden. Zusätzliche Fahrstunden mit einem Auto mit manuellem Getriebe sind dafür aber notwendig.

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