Informationsveranstaltung über Pestizidverbot in Naturschutzgebieten

Das Naturschutzgesetz wurde im Sommer 2020 angepasst. Zu Wohle der Naturschutzgebiete.

Die Änderung des Gesetzes umfasst das Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, biologischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Naturschutzgebieten. Das Verbot gilt für konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe ab dem 01. Januar 2022.

Am 30. Juli 2021 um 10 Uhr findet dazu eine von den Fachdiensten für Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Alb-Donau-Kreis organisierte Informationsveranstaltung statt. Die Veranstaltung findet online statt.

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