Inzidenz über 100: Ab Mittwoch wieder verschärfte Maßnahmen im Alb-Donau-Kreis

Ab kommenden Mittwoch, 17. März gelten wieder verschärfte Bestimmungen im Alb-Donau-Kreis. Zuletzt lag die Inzidenz dort mehrere Tage über der 100er-Grenze. Landrat Heiner Scheffold: „Wir haben die Lage sorgfältig analysiert,  die anhaltend hohen Infektionszahlen und ein diffuses Infektionsgeschehen lassen uns keine Wahl




Bereits seit Donnerstag liegt die Corona-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis (ADK) stabil über dem Wert von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Und das bedeutet nun: Es müssen zahlreiche, seit dem 8. März geltenden Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden. So steht es in der Corona-Verordnung des Landes geschrieben. Am heutigen Montag liegt die Inzidenz im ADK bei 109,1. (Welche Öffnungsschritte nun zurückgenommen werden müssen, wann eine nächtliche Ausgangssperre wieder ein Thema wird und was aufbleiben darf, finden Sie weiter unten im Artikel.)

„Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist anhaltend hoch und diffus. Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisieren. Deshalb müssen wir die Öffnungsschritte für das ganze Kreisgebiet zurücknehmen“, begründete Landrat Heiner Scheffold die Maßnahme. Neben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat zusätzlich auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und Schulen, sowie auf Corona-Fälle in verschiedenen Betrieben. Alles dies belege ein diffuses Infektionsgeschehen. „Es ist mir bewusst, dass dies gerade für die betroffenen Einzelhandelsbetriebe wenig erfreuliche Nachrichten sind. Diese befinden sich in einer schwierigen Situation. Und ich würde es anders wünschen. Aber die Infektionslage ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung permanent und genau beobachten und situationsangepasst reagieren.“

 

Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen

 

 

Nicht betroffen von den Einschränkungen sind

 

Eine nächtliche Ausgangssperre sei allerdings vorerst nicht geplant. Das Gesundheitsamt behält sich diese Option allerdings vor, sollten die Inzidenzzahlen weiterhin steigen so das Landratsamt in seiner Mitteilung.

Im Gegenzug gilt natürlich, dass wenn die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge im Alb-Donau-Kreis wieder unter 100 je 100.000 Einwohner liegt, die jetzt getroffenen Beschränkungen wieder rückgängig gemacht werden.

Der Stadtkreis Ulm ist übrigens von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

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