Jetzt sind es zwei: Buchhändler wehren sich gegen das Abholverbot

Jetzt wehren sich schon zwei Buchhändler in Schwaben mit Eilanträgen gegen das Abholverbot im Handel.

Jetzt sind es zwei: Neben der Ulmer Aegis Buchhandlung wehrt sich jetzt auch eine weitere mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das Abholverbot Abholverbot in Baden-Württemberg während des aktuellen Corona-Lockdowns im Handel. Die Corona-Verordnung des Landes sieht eine weitgehende Schließung der Geschäfte vor. Sie dürfen zwar Online-Bestellungen ausliefern. Abholangebote – auch Click&Collect-Service genannt – sind dagegen verboten, um Schlangen vor den Geschäften und damit Kontakte zu vermeiden. Wie ein Gerichtssprecher sagt, hat die Landesregierung bis zum späten Sonntagabend Zeit, Stellung zu nehmen.

Rasmus Schöll, Inhaber der Aegis Buchhandlung in Ulm hatte seine rechtlichen Schritte zuvor bekannt gemacht und eine «massive Einschränkung der Berufsfreiheit» beklagt. Das Verbot von Abholstationen sei nicht mehr verhältnismäßig. Mit dem Lockdown an sich gehe er aber mit. Er betonte zudem, dass er sich frühzeitig Gedanken über eine möglichst sichere Abholstation gemacht habe. Vor dem Laden gebe es den Bücherbus Wanda, damit Kunden etwa Thriller und Romane nicht im Gebäude abholen müssten.

Zum zweiten Kläger machte das Gericht keine Angaben.

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