Kaninchenzucht in Abtsgmünd: Strafbefehle gegen Mitarbeiter wegen Tierquälerei

illegale und brutale Tötung - Tierskandal in Abtsgmünd

Das Amtsgericht Aalen hat Strafbefehle gegen zwei Mitarbeiter der größten Kaninchenzucht Deutschlands in Abtsgmünd im Ostalbkreis wegen Tierquälerei erlassen. Der Verein ANINOVA deckte dort illegale Tötung von Kaninchen auf.

Im Sommer 2022 hat die Tierrechtsorganisation ANINOVA e.V. (damaliger Vereinsname Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus der größten Kaninchenzuchtanlage Deutschlands in Abtsgmünd im Ostalbkreis veröffentlicht. Über Monate hinweg wurde der Betrieb observiert und die Tierhaltung mit versteckter Kamera dokumentiert. Das Material wurde der Tierrechtsorganisation zugespielt. „Die Bilder zeigen Tausende Kaninchen, die zusammengepfercht in engen Käfigen leben müssen. Dabei drücken sich die Gitterböden in die empfindlichen Pfoten der Tiere. Artgerecht ist das auf keinen Fall!“, fasst Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V., die Haltung der Tiere zusammen.

Kaninchenzucht in Abtsgmünd: Strafbefehle gegen Mitarbeiter wegen Tierquälerei

Die Videobilder dokumentieren aber noch mehr. So existieren etwa Aufnahmen, die zeigen, wie Mitarbeiter des Betriebs Kaninchen auf den Boden schlagen. Andere Kaninchen werden mit einer Eisenstange geschlagen und über einen längeren Zeitraum liegen gelassen, ohne dass Reflexe geprüft werden oder weitere Maßnahmen erfolgen. Teilweise zeigen die Tiere dabei noch deutliche Anzeichen von Bewusstsein. Durch diese verbotene Art der Tötung sollten die Tiere offenbar notgetötet werden. „All diese Tiere müssen höllische Qualen durchlitten haben“, so Peifer.

ANINOVA hatte damals die Bilder in die Öffentlichkeit gebracht und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Ellwangen gestellt. Auch das zuständige Veterinäramt hatte damals Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungen abgeschlossen und sieht es als erwiesen an, dass zwei Mitarbeiter der Dr. Zimmermann GbR mehrere Kaninchen tierschutzwidrig getötet haben. Es wurden zwei Strafbefehle durch das Amtsgericht in Aalen im mittleren vierstelligen Bereich erlassen. Ein Strafbefehl ist bereits rechtskräftig, gegen den zweiten Strafbefehl ist der Mitarbeiter rechtlich vorgegangen.

Kaum Haftstrafen oder Tierhalteverbote

Gegen den Inhaber des Betriebs ist das Verfahren eingestellt worden „Auch, wenn die Strafe viel zu gering ist, sehen wir es dennoch als einen kleinen Erfolg an, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kommt“, so Peifer und ergänzt: „In den meisten Fällen von Tierquälerei passiert nämlich überhaupt nichts und die Täter kommen einfach davon“. Peifer stützt seine Aussage u.a. auf das Daten-Websiteprojekt tierschutz-skandale.de. Hier haben ANINOVA und andere Tierrechtsorganisationen alle Aufdeckungen aus den letzten Jahren aufgelistet und ausgewertet. In den dort 178 dargestellten Aufdeckungen kam es nur in 24 Fällen zu einer Verurteilung durch das Gericht, das sind rund 13%. Dabei handelt es sich aber fast immer um Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen.

Ob die Mitarbeiter immer noch für die Dr. Zimmermann GbR tätig sind, ist ANINOVA nicht bekannt. Auf eine Anfrage des Vereins antwortete lediglich ein Anwalt des Kaninchenzüchters, dass der Betriebsinhaber die Vorgehensweise von Mitarbeitern weder gebilligt noch davon gewusst habe. In damaligen Pressestatements war zumindest zu lesen, dass eine Person entlassen worden sei.

Ein großer Abnehmer der Kaninchen aus dem Kaninchen-Betrieb ist die Firma Siemens Healthineers, die in Marburg (Hessen) ein Tierversuchslabor betreibt. Ein Recherche-Team konnte mehrfach einen Tiertransporter von der Zuchtanlage zum Siemens-Labor verfolgen, heißt es in einer ANINOVA-Mitteilung.

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