Die Antwort lautet ja, aber dafür muss die zuständige Gewerkschaft hinter dem Streik stehen, um diesen rechtlich zu legitimieren. Dieser Gewerkschaft müsst ihr allerdings nicht angehören, ihr benötigt lediglich deren Unterstützung.
Nein, solange eben die Gewerkschaft dahinter steht. In diesem Fall greift der Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf aber im Zeitraum des Streikes die Gehaltszahlung aussetzen. Das liegt daran, dass der Streik als ein ruhendes Arbeitsverhältnis gilt. In diesem Fall springt die Gewerkschaft durch die Zahlung von Streikgeld ein.