Als biologischer Vater darf ich die Vaterschaft, einmal eingetragen, nicht aberkennen.
Ausnahmen bestätigen die Regel?
Gibt es Grund zur Annahme, dass ich nicht der leibliche Vater bin, so besteht die Möglichkeit durchaus, die Vaterschaft aberkennen zu lassen. So darf ich in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren nach der Vorlage von rechtskräftigen Beweisen eine Klage vor dem für mich zuständigen Familiengericht erheben, denn:
„Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.“
BGB §1594, Abs.2
Demnach ist die Aberkennung der Vaterschaft nur möglich, wenn berechtigte Zweifel an der Echtheit der Vaterschaft bestehen.
Konkret bedeutet das: Ich darf die Vaterschaft im Normalfall nicht aberkennen.